Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.klimaschutz.de veröffentlichten Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. Juli 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen:
- PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei
- Videos sind nur teilweise untertitelt
- Kartenanwendungen sind nicht barrierefrei nutzbar
- einige Bilder und Grafiken besitzen keine Alternativtexte
- einige grafische Buttons oder Links besitzen keine Alternativtexte
- einige Funktionen werden von Screenreadern nicht vorgelesen
- einige Bedienelemente sind noch nicht vollumfänglich mittels einer Tastatur nutzbar
- Video zur Gebärdensprache sind noch nicht verfügbar
- anderssprachige Wörter sind noch nicht gekennzeichnet
nur teilweise vereinbar. Im Moment erfolgt eine Überarbeitung der Website www.klimaschutz.de des Bundesumweltministeriums bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2021. Im Zuge dessen ist die schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen.
Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt und zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartner*innen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter der Telefonnummer +49 30 18 305-0 an.
Alternativ nutzen Sie bitte unser Formular unter www.bmu.de/service/benutzerhinweise/barriere-melden/um eine Barriere zu melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.