Drei Monate, 1.000 Anträge
Die Anfang März in Kraft getretene Förderrichtlinie für gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder ist erfolgreich gestartet: Bisher gingen etwa 1.000 Anträge ein, rund 800 E-Lastenfahrräder wurden gefördert.
Durch nachhaltige Logistikkonzepte sollen der innerstädtische Verkehr entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Lastenräder können in diesem Bereich einen Beitrag leisten. Seit dem 1. März fördert das Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung gewerblich genutzter E-Lastenfahrräder. Der Start der sogenannten E-Lastenrad-Richtlinie macht deutlich: Die Unterstützung des Bundesumweltministeriums kommt sehr gut an. Innerhalb der ersten drei Monate gingen etwa 1.000 Anträge ein. Rund 800 E-Lastenfahrräder wurden bereits mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,1 Millionen gefördert.
Was ist förderfähig?
Das neue NKI-Förderprogramm für eine zukunftsfähige klimafreundliche Mobilität gewährt attraktive Förderbedingungen für E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Von der Förderung können private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände profitieren.
Schlankes Antragsverfahren
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Antragsverfahren. Für die Bewilligung ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen. Dank des schlanken Antragsverfahrens gibt es für die Antragstellenden keine langen Wartezeiten bis zur Bewilligung. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden. Jedoch dauerte es im Schnitt nur acht Tage vom Antragseingang bis zur Förderzusage.