Verbesserte Förderbedingungen für kommunale Modellprojekte
Ab dem 1. März können Sie wieder Skizzen für investive kommunale Modellprojekte einreichen. Bei der Antragstellung profitieren Kommunen noch bis 31. Dezember 2022 von verbesserten Förderbedingungen.
Bereits seit 2016 unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und Landkreise erfolgreich bei der Umsetzung von modellhaften wegweisenden Klimaschutzprojekten. Im Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte können Antragstellende vom 1. März bis zum 30. April 2022 wieder neue Projektskizzen einreichen.
Fortführung der verbesserten Förderbedingungen
Für bis zum 31. Dezember 2022 eingereichte Anträge beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Landkreise, Städte und Gemeinden, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt der Schlüssel für mehr Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasen in den Kommunen. Um dieses große Potenzial nutzen zu können, werden Kommunen mit der Neuauflage des Förderaufrufs unterstützt. Zusätzlich wurde die Gültigkeit des Förderprogramms bis zum Jahr 2024 verlängert.
Unterstützt werden unter anderem Vorhaben der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr. Darüber hinaus kommen Projekte zur Vernetzung, Integration und intelligenten Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen (Smart-City) für eine Förderung in Betracht.
Zweistufiges Antragsverfahren
Die aussagekräftigen Projektskizzen nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) entgegen. Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig gestaltet. Im ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich ein formelles Antragsverfahren an. Wesentliche Auswahlkriterien sind der angestrebte Klimaschutzbeitrag, ein effizientes Verhältnis zwischen Fördermitteleinsatz und Klimaschutzwirkung sowie die Modellhaftigkeit des gewählten Ansatzes.
Von der Förderung profitieren Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Betriebe, Unternehmen sowie sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Verbundprojekte mit Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen sind möglich.
Sie haben Fragen?
Zur Skizzeneinreichung und Antragstellung berät Sie das ZUG-Team telefonisch unter 030 700 181-973 sowie per E-Mail unter nki-modellprojekte@z-u-g.de.