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Einsatz effizienter Querschnittstechnologien

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen sowie Neu- und Umbaumaßnahmen von Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen sowie von daran anschließenden Abwassernetzen.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Einzelne Komponenten der Anlage wie:
      • energieeffiziente Motoren,
      • durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Rührwerke), sofern auch die zugehörigen Motoren ausgetauscht werden,
      • energieeffiziente Umwälz- und Abwasserpumpen,
      • Ventilatoren,
      • hocheffiziente und regelbare Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung in Abhängigkeit einer geeigneten Messgröße (beispielsweise O- oder NO-Gehalt im Belebungsbecken),
      • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
      • sowie Frequenzumrichter.
    • Verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie:
      • Dämmung industrieller Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen,
      • Neu- und Umbaumaßnahmen, die dem Rückbau von Pumpen und Hebewerken dienen, wie die Umstellung von Pumpen auf Saugheber und die Schaffung von effizienteren Netzstrukturen
      • sowie Sanierungsmaßnahmen im kommunalen Abwassernetz, bei denen vorhandene Motoren und Pumpen durch energieeffiziente Modelle ausgetauscht werden.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Durch den Einsatz hocheffizienter Anlagenkomponenten – insbesondere von Pumpen, Motoren und Ventilatoren – steigern Sie die Effizienz Ihrer Anlage und sparen Energie und Kosten.

    Und so funktioniert es: 

    • Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Nummer 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
    • Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.

    Bewilligungszeitraum in der Regel 24 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
    • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
    • sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • ein easy-Online-Antrag 4.2.7 c Einsatz effizienter Querschnittstechnologien.

    Für den Austausch von Motoren, Pumpen und anderen von Motoren angetriebenen Arbeitsmaschinen sowie für Maßnahmen im Abwassernetz ist keine Machbarkeitsstudie notwendig. Für alle anderen Maßnahmen und Komponenten ist eine Machbarkeitsstudie einzureichen.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Für welche Komponenten oder Maßnahmen benötigen wir eine Machbarkeitsstudie (MBS)/Studie nach DWAA 216?

    Komponente/Maßnahme Bedarf einer Studie
    • energieeffiziente Motoren
    • keine MBS notwendig
    • durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Rührwerke), sofern Sie auch die zugehörigen Motoren austauschen 
    • keine MBS notwendig
    • energieeffiziente Umwälz- und Abwasserpumpen
    • keine MBS notwendig
    • Ventilatoren
    • keine MBS notwendig
    • hocheffiziente und regelbare Drucklufterzeuger (Kompressoren) sowie deren übergeordnete Steuerung in Abhängigkeit einer geeigneten Messgröße
    • keine MBS notwendig
    • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwässern
    • keine MBS notwendig
    • Frequenzumrichter
    • keine MBS notwendig
    • Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
    • MBS notwendig
    • Neu- und Umbaumaßnahmen, die dem Rückbau von Pumpen und Hebewerken dienen
    •  MBS notwendig bei Maßnahmen in einer Kläranlage; keine MBS bei Maßnahmen im Abwassernetz notwendig aber ein Nachweis darüber, dass mindestens 25 Prozent der für das Abwassernetz eingesetzten Energie (bezogen auf den Energieeinsatz der letzten drei Jahre) durch die Neu- und Umbaumaßnahmen eingespart werden können.
    • Sanierungsmaßnahmen im kommunalen Abwassernetz, bei denen Sie vorhandene Motoren und Pumpen durch energieeffiziente Modelle austauschen
    • keine MBS notwendig

        
    Für die Beantragung ist die Einreichung einer Machbarkeitsstudie nach DWA-A 2016 notwendig. Muss diese zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?

    Nein. Die Fördervoraussetzungen müssen aber durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.

    Gibt es gesonderte Regeln für Maßnahmen im Abwassernetz?

    Ja. Wenn Sie Maßnahmen im Abwassernetz durchführen, müssen Sie nachweisen, dass Sie durch die Neu- und Umbaumaßnahmen für das Abwassernetz Energieeinsparungen von mindestens 25 Prozent gegenüber den letzten drei Jahren erreichen.

    Welche Energieeffizienzklasse müssen neu installierte Motoren mindestens haben?

    Neu installierte Motoren müssen mindestens die Anforderungen der Effizienzklasse IE4 erfüllen, drehzahlgeregelte Motoren mindestens IE3.

    Gelten für Kompressoren mit Motoren bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Effizienzklasse?

    Ja, für neu installierte hocheffiziente und regelbare Kompressoren mit Motor gelten folgende Vorschriften:

    • Die Kompressoren müssen mindestens der Effizienzklasse IE4 oder IES2 nach DIN EN 50598 angehöhren. Diese Klassifizierung bezieht sich auf das gesamte Motorsystem, bestehend aus Starter, Antriebsgerät und Motor. 
    • Alternativ darf der spezifische Leistungsbedarf nicht höher sein als der in der Machbarkeitsstudie für diese Einzelmaßnahmen zugrunde gelegte Wert.

    Bitte beachten Sie: dass die europäische Norm EN 50598 bereits im Jahr 2020 mit Übergangsfrist in die internationale Norm IEC 61800-9 überführt wurde. Berücksichtigen Sie in Ihren Anträgen die aktuelle Norm sowie Nummer 8.1 der Kommunalrichtlinie.

    Welche Anforderungen gelten für Abwasser- beziehungsweise Umwälzpumpen?

    Motoren neu installierter Abwasserpumpen müssen mindestens Effizienzklasse IE4 oder bei Frequenzumrichtern IE3 erfüllen. Neu installierte Umwälzpumpen müssen einen Energieeffizienzindex von EEI < 0,23 besitzen.

    Nach Rücksprache mit einigen Herstellern gibt es im Bereich Abwasserpumpen oder Tauchmotorpumpen keine IE4-Zertifizierung. IE3-zertifizierte Geräte sind verfügbar, allerdings ohne Frequenzumrichter für den erforderlichen Einsatzbereich. Kann der Austausch trotzdem gefördert werden?

    Ja, Sie können den Austausch von Abwasserpumpen oder Tauchmotorpumpen auch ohne IE4-Zertifizierung fördern lassen. Da Tauchmotorpumpen aufgrund ihrer Bauweise oft keine klassische Einteilung in Effizienzklassen haben, können Sie alternativ zur IE4-Klassifizierung einen gesonderten rechnerischen Nachweis erbringen.

    Dabei müssen Sie zeigen, dass die Energieeinsparung durch die neue Tauchmotorpumpe der Einsparung entspricht, die eine Pumpe oder ein Motor mit Effizienzklasse IE4 gegenüber der bestehenden Pumpe erzielen würde.

    Sind durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen auch ohne Motor förderfähig?

    Nein, Sie müssen auch die Motoren austauschen.

    Können wir den Bau von Rechen und Sandfängen fördern lassen?

    Ja, wenn Sie auch die zugehörigen Motoren austauschen und damit Effizienzgewinne erzielen. Rechen und Sandfänge gelten gemäß der Nummer 4.2.7 c) als „durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen“.

    Was bedeutet der Korrekturfaktor im Berechnungsformular?

    Der Korrekturfaktor im Berechnungsformular beschreibt, wie Sie die Steuerung der neuen Pumpen, Motoren oder Kompressoren an die tatsächlichen Betriebsbedingungen anpassen. Laut Technischem Annex müssen diese Komponenten regelbar sein, also an eine Steuerung angeschlossen werden. 

    Der Korrekturfaktor beschreibt diese Steuerung der Komponenten abhängig von der zugrunde gelegten Messgröße. Läuft beispielsweise ein Kompressor den ganzen Tag (maximale Leistung) und wird in bestimmten Stunden heruntergeregelt, da die Schmutzfracht gering ist, ist hier ein ungefährer Korrekturfaktor für diese Leistungsbegrenzung im Betrieb anzunehmen. 

    Eine Beispielrechnung:

    • Gesamtbetriebsstunden Kompressor: 4.380 Stunden pro Jahr
    • Vier Stunden täglich läuft er mit 60 Prozent der Maximalleistung: 1.460 Stunden pro Jahr
    • mit Faktor 0,6 Wirkleistung: anteilige Zeitberechnung dieser Leistungsbegrenzung an den Gesamtbetriebsstunden ergibt einen Korrekturfaktor von ungefähr 0,87 für die Gesamtbetriebsstunden und die eingetragene Wirkleistung.

    Können wir Ausgaben für die Elektrotechnik fördern lassen?

    Nein, Maßnahmen für die Elektrotechnik können Sie nicht fördern lassen. Ausnahme: Die Anbindung der Gebläse an das Prozessleitsystem sowie Messsonden für die Steuerung, sofern sie der Steuerung der Drucklufterzeugung dienen, sind als Mess-, Steuer- und Regelungstechnik förderfähig.

    Können wir die Ausgaben für die Dämmung eines Betriebsgebäudes fördern lassen?

    Nein. Die Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen bezieht sich auf bisher nicht gedämmte Anlagenteile wie Rohrleitungen, Behälter, Flansche, Ventile oder Armaturen. Fassaden- oder Fensterdämmungen sind ausgeschlossen.

  • Links & Downloads
    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Vorhabenschreibung 4.2.7c Querschnittstechnologien

    xlsx | 1.95 MB

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