Einsatz effizienter Querschnittstechnologien
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen sowie Neu- und Umbaumaßnahmen von Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen sowie von daran anschließenden Abwassernetzen.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- Einzelne Komponenten der Anlage wie:
- energieeffiziente Motoren,
- durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Rührwerke), sofern auch die zugehörigen Motoren ausgetauscht werden,
- energieeffiziente Umwälz- und Abwasserpumpen,
- Ventilatoren,
- hocheffiziente und regelbare Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung in Abhängigkeit einer geeigneten Messgröße (beispielsweise O₂- oder N₂O-Gehalt im Belebungsbecken),
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- sowie Frequenzumrichter.
- Verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie:
- Dämmung industrieller Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen,
- Neu- und Umbaumaßnahmen, die dem Rückbau von Pumpen und Hebewerken dienen, wie die Umstellung von Pumpen auf Saugheber und die Schaffung von effizienteren Netzstrukturen
- sowie Sanierungsmaßnahmen im kommunalen Abwassernetz, bei denen vorhandene Motoren und Pumpen durch energieeffiziente Modelle ausgetauscht werden.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch den Einsatz hocheffizienter Anlagenkomponenten – insbesondere von Pumpen, Motoren und Ventilatoren – steigern Sie die Effizienz Ihrer Anlage und sparen Energie und Kosten.
Und so funktioniert es:
- Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Nummer 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
- Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
Bewilligungszeitraum in der Regel 24 Monate.
- Einzelne Komponenten der Anlage wie:
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- ein easy-Online-Antrag 4.2.7 c Einsatz effizienter Querschnittstechnologien.
Für den Austausch von Motoren, Pumpen und anderen von Motoren angetriebenen Arbeitsmaschinen sowie für Maßnahmen im Abwassernetz ist keine Machbarkeitsstudie notwendig. Für alle anderen Maßnahmen und Komponenten ist eine Machbarkeitsstudie einzureichen.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Muss eine Potenzialstudie/Machbarkeitsstudie zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
Nein. Für die Förderung von investiven Maßnahmen für den Förderbereich „4.2.7 c) Einsatz effizienter Querschnittstechnologien“ müssen die Fördervoraussetzungen durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischem Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.Ist für den Austausch von Drucklufterzeugern, Gebläsen und Ventilatoren eine Machbarkeitsstudie notwendig?
Ja, für die Förderung von Drucklufterzeugern, Gebläsen und Ventilatoren ist weiterhin eine Machbarkeitsstudie notwendig. Das Wegfallen der Machbarkeitsstudien für von Motoren angetriebenen Arbeitsmaschinen bezieht sich nur auf sonstige Arbeitsmaschinen, welche nicht explizit als förderfähige Komponente genannt sind.Gibt es gesonderte Regeln für Maßnahmen im Abwassernetz?
Ja. Bei Maßnahmen im Abwassernetz ist ein Nachweis darüber nötig, dass sich durch die Neu- und Umbaumaßnahmen mindestens 25 Prozent der fürs Abwassernetz eingesetzten Energie einsparen lässt. Der Wert bezieht sich auf die letzten drei Jahre des Energieeinsatzes.Welche Energieeffizienzklasse müssen neu installierte Motoren mindestens aufweisen?
Die neu installierten Motoren müssen mindestens die Anforderungen der Effizienzklasse IE4, drehzahlgeregelte Motoren mindestens die Anforderungen der Effizienzklasse IE3 erfüllen.Gelten für Kompressoren mit Motoren bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Effizienzklasse?
Ja. Die neu installierten hocheffizienten und regelbaren Kompressoren mit Motor müssen mindestens der Effizienzklasse IE4 oder IES2 nach DIN EN 50598 (für das Motorsystem aus Starter, Antriebsgerät und Motor) angehören. Alternativ darf deren spezifischer Leistungsbedarf nicht höher liegen, als der in der Machbarkeitsstudie für diese Einzelmaßnahmen zugrunde gelegte. Bitte beachten Sie, dass die europäische Norm EN 50598 bereits im Jahr 2020 mit Übergangsfrist in die internationale Norm IEC 61800-9 überführt wurde. Bitte berücksichtigen Sie die aktuelle Norm in Ihren Anträgen sowie Nr. 8.1 der geltenden Richtlinie.Welche Anforderungen gelten für Abwasserpumpen?
Für die Motoren der neu installierten Abwasserpumpen gilt ebenfalls: Sie müssen mindestens Effizienzklasse IE4 oder bei Frequenzumrichtern Effizienzklasse IE3 erfüllen.Nach Rücksprache mit einigen Herstellern gibt es im Bereich Abwasserpumpen/Tauchmotorpumpen keine IE4-Zertifizierung. IE3-zertifizierte Geräte sind verfügbar, allerdings ohne Frequenzumrichter für den erforderlichen Einsatzbereich. Kann der Austausch trotzdem gefördert werden?
Da es aufgrund der Bauweise bei Tauchmotorpumpen meist keine klassische Einteilung in Effizienzklassen gibt, können Sie alternativ zur IE4 Klassifizierung den gesonderten rechnerischen Nachweis erbringen, dass die Energieeinsparung durch die neue Tauchmotorpumpe dem entspricht, was eine Pumpe (beziehungsweise Motor) mit entsprechender Effizienzklasse IE4 gegenüber der Bestandspumpe erbringen würden.Welchen Energieeffizienzindex müssen die neu installierten Umwälzpumpen aufweisen?
Der Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner als 0,23 sein.Sind durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen auch einzeln förderfähig?
Nein. Der Austausch von durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen ist nur dann förderfähig, wenn auch die Motoren ausgetauscht werden.Ist der Bau von Rechen und Sandfängen förderfähig?
Rechen und Sandfänge gelten gemäß der Richtlinie Nummer „4.2.7 c) als durch Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen“ und sind damit förderfähig, sofern auch die zugehörigen Motoren ausgetauscht werden und damit Effizienzgewinne erzielt werden.Was bedeutet der Korrekturfaktor im Berechnungsformular?
Gemäß des Technischen Annex sollen die neuen Pumpen (beziehungsweise Motoren oder Kompressoren) regelbar sein, das heißt sie müssen an eine Steuerung angebunden sein. Der Korrekturfaktor beschreibt diese Steuerung der Komponenten abhängig von der zugrunde gelegten Messgröße. Sollte beispielsweise ein Kompressor den ganzen Tag über laufen (maximale Leistung) und in bestimmten Stunden runtergeregelt werden, da die Schmutzfracht gering ist, ist hier ein ungefährer Korrekturfaktor für diese Leistungsbegrenzung im Betrieb anzunehmen. Es folgt eine Beispielrechnung: Gesamtbetriebsstunden Kompressor 4.380 Stunden pro Jahr, Leistungsbegrenzung auf 60 Prozent der Maximalleistung an 4 Stunden pro Tag = 1.460 Stunden pro Jahr mit Faktor 0,6 Wirkleistung: Anteilige Zeitberechnung dieser Leistungsbegrenzung an den Gesamtbetriebsstunden ergibt einen Korrekturfaktor von ungefähr 0,87 für die Gesamtbetriebsstunden und die eingetragene Wirkleistung.)
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH