investive Kommunale Klimaschutz- Modellprojekte
Kommunen und kommunale Akteure können einen wichtigen Beitrag zur Einsparung klimarelevanter Treibhausgase leisten. Der Förderaufruf „investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ unterstützt dabei, Klimaschutzmaßnahmen Vorort zu aktivieren und hierdurch dem Klimaschutz auf regionaler und lokaler Ebene mehr Gewicht zu verleihen.
01. Sept. 2021 bis 15. Nov. 2024
01. März 2021 bis 30. Apr. 2021
01. März 2022 bis 30. Apr. 2022
01. Sept. 2022 bis 31. Okt. 2022
01. März 2023 bis 30. Apr. 2023
01. Sept. 2023 bis 31. Okt. 2023
01. März 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024
Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an.
Die Modellprojekte sollen dabei einen umfassenden und integrierten Ansatz verfolgen, zum Beispiel hinsichtlich der Reduzierung des Primärenergieeinsatzes, der Nutzung von Effizienzpotenzialen und der Kopplung verschiedener Nutzungsbereiche. Besonders wünschenswert sind die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure.
Verschiedene Beispiele bereits geförderter Modellvorhaben sind HIER zu finden.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
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Was wird gefördert?
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern
- Abfallentsorgung;
- Abwasserbeseitigung;
- Energie- und Ressourceneffizienz;
- Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
- Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
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Wie wird gefördert?
Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Antragstellende verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Mindestanforderungen, wie im Förderaufruf dargelegt, sind hierbei zu berücksichtigen.
Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Nachweislich finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten.
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In den einzelnen Teilvorhaben eines Verbundprojektes müssen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
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Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren für die Förderung von kommunalen Modellvorhaben ist grundsätzlich zweistufig.
1. Einreichung einer Projektskizze
Im ersten Schritt ist eine Projektskizze einzureichen. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden. Hierfür können Sie die am Seitenende unter „Links & Downloads“ bereitgestellte Datei verwenden.
Im Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die vom 1. März bis zum 30. April sowie vom 1. September bis zum 31. Oktober eingehen.
Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung der Skizze über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes „easy-Online“. Die unterschriebene Papierversion der Skizze einschließlich aller Anlagen ist spätestens bis zum 15. Mai beziehungsweise 15. November des Antragsjahres (Posteingang) postalisch zu senden an:
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinWenn die Projektskizze die formalen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt anschließend die inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die ZUG und das BMWK. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der im Förderaufruf dargestellten Bewertungskriterien und im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen.
2. Aufforderung zur Antragstellung
Es werden die Projektskizzen zur Antragstellung aufgefordert, die nach der Bewertung für eine Förderung in Betracht kommen. Sie erhalten zudem projektspezifische Hinweise zur Erstellung des Antrags.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist ebenfalls das elektronische Formularsystem des Bundes „easy-Online“ zu benutzen. Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur für die Übersendung nutzen, ist Ihre Antragseinreichung damit abgeschlossen.
Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es darüber hinaus zwei weitere Möglichkeiten Ihren Antrag einzureichen:
TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags.
Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen.
Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.
Postalische Einreichung:
Die Frist für den postalischen Eingang des unterzeichneten Antrags bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH beträgt zwei Wochen nach dem Absenden in „easy-Online“.
Nach Eingang des vollständigen Antrags entscheidet das BMWK über die Förderung.
Tipp!
Eine Einführung in die Funktionalitäten der Web-Oberflächen von easy-Online erhalten Sie in diesem Video-Tutorial. Dieses erklärt am Beispiel der Kommunalrichtlinie, wie ein Formular einzureichen ist. Wir weisen darauf hin, dass dieses Video als Orientierung für die generelle Funktionsweise bei easy-Online dient. Bei der Skizzenerstellung im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ kommt es gegenüber dem Antragsverfahren der Kommunalrichtlinie zu einigen Abweichungen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zum Förderaufruf sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihres geplanten Projekts
- allgemeine Fragen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen
- die Anforderungen an eine Projektskizze
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen
- Fristen und allgemeine Nachfragen zum Antragsprozess
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
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