E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Der Antrieb zum Umstieg
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
01. März 2021 bis 29. Feb. 2024
01. März 2021 bis 29. Feb. 2024
Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor und in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dabei bestehen in städtischen Gebieten besondere Potenziale. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen können die Lebensqualität vor Ort maßgeblich verbessern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert daher die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
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Was wird gefördert?
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
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Wie wird gefördert?
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
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Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Eine Einreichungsfrist gibt es nicht, Anträge können jederzeit über die gesamte Programmlaufzeit abgegeben werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- ein unverbindliches Angebot, aus dem die beantragte Maßnahme und die angesetzten Ausgaben hervorgehen und
- gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Antragstellende tätig sind.
Lassen Sie sich beraten!
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das Team der BAFA telefonisch unter: 06196 – 908 1016 oder per Mail an: elr@bafa.bund.de.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 EschbornTel: 06196 – 908 1016
E-Mail: elr@bafa.bund.de
www.bafa.de
- Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
- Spezialisierung auf Energieffizienz für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)