Heute das Morgen in die Hand nehmen
Durch klimafreundliche Modernisierungen gestalten Sie Ihre Kommune zukunftssicher. Ob mit dem Ausbau von Fahrradwegen, einer Erneuerung der Straßenbeleuchtung oder durch die energetische Sanierung kommunaler Gebäude: Eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager unterstützt Sie dabei, diese und viele andere Maßnahmen vor Ort umzusetzen.
Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager helfen Ihrer Kommune oder Organisation, klimafreundliche Modernisierungen voranzubringen. Entsprechende Personalstellen können mit bis zu 90 Prozent über die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert werden.
So helfen Fachleute für Klimaschutzmanagement Ihrer Kommune
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Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager erstellen ein Klimaschutzkonzept.
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Sie setzen das Klimaschutzkonzept um und übernehmen die Steuerung und Koordination der Klimaschutzaktivitäten.
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Fachleute für Klimaschutzmanagement kontrollieren die Zielerreichung, evaluieren die Maßnahmen und Prozesse und sorgen damit für die ständige Verbesserung der Abläufe und Instrumente.
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Sie vernetzen lokale Klimaschutzakteurinnen und Klimaschutzakteure, um den Informations- und Erfahrungsaustausch zu unterstützen.
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Fachleute für Klimaschutzmanagement binden die Kommune in größere Netzwerke ein, um den Austausch mit externen Akteurinnen und Akteuren im Klimaschutz – wie zum Beispiel Vereinen und Verbänden, anderen Kommunen oder überregionalen Netzwerken – zu fördern und dadurch Anregungen für eigene Klimaschutzaktivitäten und Klimaschutzprozesse zu erhalten.
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Sie übernehmen die Darstellung und Kommunikation der Klimaschutzaktivitäten im Rahmen einer klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit.
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Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager reichen zudem weitere Förderanträge ein.
Das wird gefördert
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten für das Klimaschutzmanagement, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleistender sowie Dienstreisen und Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen wie etwa Weiterbildungen oder Vernetzungstreffen. Außerdem werden Zuwendungen auf Sachausgaben zur Beteiligung relevanter Akteurinnen und Akteure gefördert. Bei einem Erstvorhaben im Umfang von maximal 10.000 Euro, beim Anschlussvorhaben im Umfang von maximal 5.000 Euro. Weiterhin förderfähig ist die begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Beim Erstvorhaben im Umfang von maximal 5.000 Euro, beim Anschlussvorhaben sogar bis maximal 20.000 Euro.
Details können Sie der Kommunalrichtlinie entnehmen.
Sie haben noch Fragen?
Die Agentur für kommunalen Klimaschutz berät Sie gern!
Zum Angebot der AgenturAgentur für kommunalen Klimaschutz