Beleuchtung
Lassen Sie sich Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Innen- oder Außenbeleuchtung fördern. Das sorgt für sinkende Energiekosten und Treibhausgasemissionen. Über die Nationale Klimaschutzinitiative erhalten Sie finanzielle Unterstützung für:
-
Außen- und Straßenbeleuchtung
Über die Kommunalrichtlinie wird bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik, die zonenweise sowie zeit- oder präsenzabhängig geregelt ist mit Quoten von 25 bis 40 Prozent (40 bis 55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, Schulen, Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
-
Innen- und Hallenbeleuchtung
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit 25 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Vereine. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
-
Beleuchtung für Fahrradwege
Über die Kommunalrichtlinie werden verbesserte Bedingungen für den fließenden Radverkehr mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur sind Zuschüsse auch für neue hocheffiziente und regelbare Anlagen zur Beleuchtung von Radwegen möglich.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.