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Innovative Klimaschutzprojekte

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung und Verankerung.

© Gajus/ Shutterstock
Programminformationen
Programmlaufzeit

24. März 2022 bis 30. Juni 2024

Einreichungsfristen

15. Juni 2023 bis 15. Sept. 2023

Ziele der Projektmaßnahmen

Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte soll:

  • die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz initiiert (Modul 1),
  • die Verstärkung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung erreicht (Modul 2) sowie
  • die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen verstärkt werden (Modul 3)

Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in allen Modulen eine bedeutende Rolle. Die geförderten Projekte adressieren konkret benannte Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungspotenziale. Sie leisten durch ihre Umsetzungsorientierung sowie die von ihnen ausgehenden direkten beziehungsweise angestoßenen Treibhausgasminderungen einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Darüber hinaus regen sie zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzaktivitäten an. Mit den durch diesen Förderaufruf geförderten Projekten sollen über die Wirkdauer der Maßnahmen direkte beziehungsweise angestoßene Minderungen in Höhe von mindestens 1.000.000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) eingespart werden.

Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“

Bis 15.09.2023 können Antragsberechtigte Projektskizzen zum Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ einreichen. Ziel der Projektmaßnahmen ist die Umsetzungsbeschleunigung beim Klimaschutz durch Ansätze, die darauf abzielen, die Kreislaufführung zu erhöhen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und Abfälle zu vermeiden und zu vermindern.

Mögliche Projektinhalte könnten beispielsweise breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Gütern und Produkten, aber auch Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten, Qualifizierungsmaßnahmen, Bewertungskonzepte und -tools sein.

Das easy-Online-Formular zur Einreichung von Projektskizzen wird am 15. Juni 2023 freigeschaltet.

  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

    Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

    Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.
    Die Förderung erfolgt in drei Modulen.

    Innerhalb des Moduls 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.

    Durch Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt sowie verstetigt werden.

    Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.

    Projektideen müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung ausweisen. Auf direktem oder indirektem Weg müssen Treibhausgasemissionen eingespart und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden. Im Downloadbereich finden Sie eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der THG-Einsparungen. Wir bitten Sie diese Arbeitshilfe bei der Beschreibung der THG-Einsparungen durch Ihr Vorhaben zu verwenden.

    Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

  • Wie wird gefördert?

    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Die Auswahl zur Förderung erfolgt für alle drei Module in einem wettbewerblichen, zweistufigen Verfahren. Als zentrale Bewertungskriterien für die Skizzen werden bei Modul 1 der Innovationsgrad, das Treibhausgasminderungspotenzial des Ansatzes und die Umsetzungsorientierung sowie bei Modul 2 der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Maßnahmenumsetzung und das Verstetigungspotential angesetzt. In Modul 3 sind das nachgewiesene Treibhausminderungspotential, das Verstetigungspotenzial sowie die Existenz etablierter, regionaler Organsiationsstrukturen mit entsprechenden Netzwerkaktivitäten relevante Bewertungskriterien. Darüber hinaus stellen bei allen  Modulen das Eigeninteresse der Antragsteller an der Projektumsetzung sowie die Höhe der eingebrachten Eigenmittel ein wesentliches Auswahlkriterium dar. Für eine Förderung in Modul 3 ist eine vorherige Förderung im Rahmen der ersten beiden Module keine Voraussetzung.

    Wichtige Informationen zum Thema Beihilfe finden Sie unter 6.1 des Förderaufrufs sowie in der Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2016.

    Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?

    Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist grundsätzlich zweistufig. In Abständen werden an dieser Stelle Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden. Hierfür können Sie die unter „Downloads“  bereitgestellte Datei verwenden.

    Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch die ZUG und das BMWK. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der im Förderaufruf dargestellten Bewertungskriterien und im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen. Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen  werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.

    Zeitplan:

    •            Einreichung der Skizzen bis 15.09.23

    •            Förderentscheidung voraussichtlich 2. Quartal 2024

    •            Bewilligung frühestens ab 4. Quartal 2024

Kommen Sie mit uns ins Gespräch

  • Spezifische Fachfragen zum Förderaufruf sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihres geplanten Projekts
  • Allgemeine Fragen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen
  • Die Anforderungen an eine Projektskizze
  • Zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • Das Ausfüllen von Formularen
  • Fristen und allgemeine Nachfragen zum Antragsprozess
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte

    pdf | 329.63 KB

    Themenaufruf „Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“

    pdf | 96.72 KB

    Gliederung Projektskizze – Innovative Klimaschutzprojekte (Modul 1)

    docx | 3.22 MB

    Gliederung Projektskizze – Innovative Klimaschutzprojekte (Modul 2)

    docx | 5.30 MB

    Gliederung Projektskizze – Innovative Klimaschutzprojekte (Modul 3)

    docx | 5.30 MB

    Gliederung Zwischenbericht - Innovative Klimaschutzprojekte

    docx | 37.35 KB

    Gliederung Schlussbericht - Innovative Klimaschutzprojekte

    docx | 38.29 KB

    Arbeitshilfe zur Ermittlung der THG-Minderung

    pdf | 1.25 MB