Kälte-Klima-Richtlinie
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen
Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Komponenten und Speicher. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Sie läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus.
01. März 2024 bis 31. Dez. 2026
01. März 2024 bis 31. Dez. 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).
Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.
Sie möchten Ihre Kälte- und Klimaanlagen modernisieren? Berechnen Sie jetzt einfach und schnell Ihre mögliche Förderung - mit unserem praktischen Förderrechner.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht):
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen,
- Krankenhäuser sowie
- kirchliche Einrichtungen.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zu den Antragsberechtigten (Zuwendungsempfänger) finden Sie unter Nummer 3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
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Was wird gefördert?
Nach der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln werden gefördert:
- Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
- Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
- NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.
Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Tipp: Mit dem Förderrechner zur Kälte-Klima-Richtlinie können Sie die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten berechnen.
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Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Förderanträge nach der angepassten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. März 2024 ganzjährig entgegen. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragsverfahren zu verwenden.
Lassen Sie sich beraten!
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren berät Sie das Team des BAFA gern.
Auf der Internetseite des BAFA können außerdem weiterführende Erläuterungen und Hinweisblätter zur Richtlinie eingesehen werden.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Besucheradresse:
Frankfurter Straße 29-35
65760 EschbornPostfach 51 60
65726 EschbornTel: 06196 – 908 1249
E-Mail: kki@bafa.bund.de
www.bafa.deEine Förderung der Beratung erfolgt im Rahmen dieser Richtlinie nicht. Hierzu wird auf die einschlägigen Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwiesen: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
Lassen Sie sich beraten!
- Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
- Spezialisierung auf Energieffizienz für Unternehmen und Kommunen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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