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Kommunalrichtline (bis 2019)

Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

 Mit der so genannten Kommunalrichtlinie werden Anreize geschaffen, die in den Kommunen liegenden Potenziale zur Senkung von Treibhausgasemissionen besser zu erschließen – und folglich einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.

Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Jan. 2019 bis 04. Juni 2019

Einreichungsfristen

01. Jan. 2019 bis 04. Juni 2019

Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzziele angehoben: Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland nun um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden.

  • Weiterführende Links & Downloads
    Kommunalrichtlinie vom 22. Juni 2016

    pdf | 931.63 KB