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Kommunalrichtlinie gültig bis einschließlich 31. Oktober 2024

Bringen Sie den Klimaschutz in Ihrer Kommune nach vorn!

In Kommunen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an .

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind viele kommunale Akteure antragsberechtigt.
© Agentur für kommunalen Klimaschutz
Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Jan. 2022 bis 31. Okt. 2024

Einreichungsfristen

01. Jan. 2022 bis 31. Okt. 2024

 

Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Kommunalrichtlinie. Eine Antragstellung nach der alten Richtlinie ist noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Anträge nach der neuen Richtlinie können ab dem 1. Februar 2025 eingereicht werden. Für Anschlussvorhaben im Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement wird eine Antragstellung bereits ab dem 1. November 2024 möglich sein.  Mehr erfahren.

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?

  • Persönliche Beratung zu den NKI- und anderen Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz
  • Infoveranstaltungen und Beratungen bei Ihnen vor Ort
  • Starterseminare für Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
Mehr zur Agentur für kommunalen Klimaschutz
Ihr Ansprechpartner
Agentur für kommunalen Klimaschutz

Sie haben Fragen zu Ihrem (geplanten) Förderantrag oder -projekt?

Persönliche Beratung

  • zu den fachlichen Details von Förderschwerpunkten
  • zu zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • zum Ausfüllen von Formularen und zu Online-Tools
  • zu Fristen, Terminen oder unerwarteten Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH