Kommunalrichtlinie gültig bis einschließlich 31. Oktober 2024
Bringen Sie den Klimaschutz in Ihrer Kommune nach vorn!
In Kommunen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an .
01. Jan. 2022 bis 31. Okt. 2024
01. Jan. 2022 bis 31. Okt. 2024
Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024
Die überarbeitete Kommunalrichtlinie tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Kommunalrichtlinie. Eine Antragstellung nach der alten Richtlinie ist noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich.
Anträge nach der neuen Richtlinie können ab dem 1. Februar 2025 eingereicht werden. Für Anschlussvorhaben im Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement wird eine Antragstellung bereits ab dem 1. November 2024 möglich sein. Mehr erfahren.
Änderungen im laufenden Vorhaben (Online-Formular)
Hinweisschilder für investive Förderprojekte
Logos und Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit
Monitoring Tool (Zugangsdaten s. Zuwendungsbescheid)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
BMWK-Publikation "Kommunalrichtlinie: Strategie der Bundesförderung im kommunalen Klimaschutz"
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Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH