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Betrieb kommunaler Netzwerke

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur  Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden der Betrieb und die Begleitung eines Klimaschutz-Netzwerks zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes.
    Bezuschusst werden Ausgaben für:

    • die Netzwerkmanagerin oder der Netzwerkmanager, der oder die das Netzwerk fachlich-inhaltlich begleitet – etwa auch bei der Auftakt- und Abschlussveranstaltung sowie den dreimonatlich stattfindenden Netzwerktreffen,
    • den Einsatz von Beratungs-Teams, 
    • die Moderation der Netzwerktreffen,
    • Honorare von Referierenden für Netzwerktreffen und gegebenenfalls zur Weiterbildung und Schulung der Netzwerkteilnehmenden
    • sowie einzelne Sachausgaben.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Kommunale Netzwerke schaffen für ihre Teilnehmenden Möglichkeiten, um Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungstausch untereinander zu intensivieren.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden

    • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen.)
    • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
    • gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen,
    • sowie Unternehmen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
    • Der Zuschuss liegt bei maximal 69.000 Euro pro Netzwerkteilnehmenden.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag nach Nummer 4.1.5 Betrieb kommunaler Netzwerke,

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Gibt es Handlungsfelder für ein kommunales Netzwerk, die nicht gefördert werden?

    Fördermittel, um ein kommunalen Netzwerk aufzubauen und zu betreiben sind daran geknüpft, dass damit ein erhebliches Bundesinteresses verfolgt wird. Gibt es zum Beispiel andere Förderprogramme, die in Frage kommen, sind diese vorrangig zu nutzen. Folgende Themenkomplexe werden nicht über die Kommunalrichtlinie gefördert:

    • Wasserstoffnutzung, zum Beispiel in der Infrastruktur oder bei Anwendungen,
    • außerschulische Umweltbildung beziehungsweise Bildung für nachhaltige Entwicklung,
    • spezifischer Fokus oder einzelnes, modellhaftes Thema( zum Beispiel Pflanzenkohle) sowie
    • Wärmenetze.

    Welche Antragskonstellationen für ein kommunales Netzwerk sind möglich?

    Mit der aktuellen Fassung der Kommunalrichtlinie (vom 10. Oktober 2024) sind nur Verbundvorhaben zugelassen. Das bedeutet: Jede am Netzwerk beteiligte Organisation stellt einen eigenen Förderantrag, bringt selbst Eigenmittel in das Vorhaben ein und rechnet die Fördermittel eigenständig mit dem Projetträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ab.

    Im Vorfeld des Förderantrags müssen Sie:

    • aus den Teilnehmenden des Netzwerks (Verbundpartner) einen Verbundkoordinator bestimmen sowie
    • eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung anfertigen. 

    Diese Vorhabenbeschreibung muss jeder Verbundpartner seinem Förderantrag beifügen.

    Erst wenn alle Förderanträge aus dem Verbund bei der ZUG eingegangen sind, können die Bearbeitung und Prüfung starten.

    Können Dienstleistungsunternehmen (Externe) bei der Antragstellung unterstützen?

    Ja, bevollmächtigte Dienstleister können beim Antrag unterstützen und während der Antragsprüfung als Ansprechpartner mitwirken. Sofern eine Vollmacht dies einschließt, kann Sie das Unternehmen dabei unterstützen: 

    • fachliche, administrative und technische Details zu klären und
    • einen Gesamtfinanzierungsplan abzustimmen.

    Bevollmächtigte Dienstleister können nicht:

    • den Förderantrag unterzeichnen– das muss in jedem Fall eine unterschriftsberechtigte Person der antragstellenden Organisation tun.
    • Zahlungsempfänger der Zuwendung sein – Zahlungsempfänger (nach Bewilligung des Förderantrags) muss die antragstellende oder durchführende Organisation (der Zuwendungsempfänger) sein.

    Können am Netzwerk teilnehmende Organisationen gleichzeitig das Netzwerkmanagement übernehmen?

    Nein, als teilnehmende Organisation (Verbundpartner) können Sie nicht gleichzeitig das Netzwerkmanagement übernehmen.

    Nach erfolgter Bewilligung müssen Sie das Netzwerkmanagement ausschreiben und an einen Dienstleister mit einschlägiger Erfahrung vergeben. 

    Sind Netzwerke ohne Beteiligung von Kommunen oder Akteuren ohne kommunalen Anteil möglich?

    Ja, Netzwerke mit rein privatwirtschaftlichen Teilnehmenden sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zu einem kommunalen Handlungsfeld im Klimaschutz haben.

    Kann ein Netzwerk Fördermittel für eine Personalstelle beantragen?

    Nein, eine Personalförderung ist in diesem Förderschwerpunkt nicht möglich. Sowohl das Netzwerkmanagement als auch die fachliche Beratung müssen Sie extern vergeben. Beim Projektträger können Sie nur Ausgaben abrechnen, die Sie als Auftrag vergeben haben.  

    Welche Aufgaben übernimmt die Verbundkoordination?

    Vor der Antragstellung sollten die Teilnehmenden des Netzwerks (Verbundpartner) festlegen, welche Organisation koordinierend für das Netzwerk tätig und in fachlichen Themen erster Ansprechpartner für den Projektträger ist. Die Verbundkoordination kann auch die Vergaben für das Netzwerk übernehmen (insbesondere Netzwerkmanagement und fachliche Beratung).

    Wie wird die Zusammenarbeit im Netzwerk geregelt?

    Im Bewilligungszeitraum muss ein Netzwerk eine „Gemeinsame Erklärung von Netzwerkmanagement und den Teilnehmenden des Netzwerks“ beim Projektträger einreichen. In der Vereinbarung sind

    • die Themen im Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes konkretisiert, 
    • die Ziele für das Netzwerk festgelegt und 
    • weitere Rahmenbedingungen der Netzwerkarbeit beschrieben.

    Welche Aufgaben übernimmt das Netzwerkmanagement?

    Das Netzwerkmanagement 

    • ist verantwortlich für die Organisation der Netzwerkarbeit und die Durchführung der regelmäßigen Netzwerktreffen,
    • unterstützt bei der Erreichung der für das Netzwerk gesteckten Ziele,
    • unterstützt die Teilnehmenden (Verbundpartner) beim Vergabeverfahren zur Auswahl der Beratenden,
    • unterbreitet Vorschläge für Themen, die im Rahmen des Netzwerks betrachtet werden und
    • moderiert bei den Netzwerktreffen. 

    Welche Aufgaben übernimmt die externe Beratung?

    Die externen Beratenden

    • führen Vor-Ort-Begehungen durch, 
    • unterstützen die Teilnehmenden des Netzwerks bei der Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen,
    • beraten das Netzwerk beziehungsweise die Verbundpartner hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral,
    • führen fachliche Schulungen für die Teilnehmenden des Netzwerks (Verbundpartner) durch und 
    • erarbeiten mit dem Netzwerkmanagement jährliche Berichte zur Tätigkeit des Netzwerks.

    Können wir in einem Netzwerk bereits Maßnahmen umsetzen und dafür Fördermittel bekommen?

    Zu Beginn der Netzwerkarbeit sollten Sie gemeinsame Ziele definieren, Maßnahmen daraus ableiten und die Erreichung der Ziele regelmäßig überprüfen. Entsprechend werden Ausgaben bezuschusst, die ermöglichen, dass Sie sich untereinander austauschen und dass das Netzwerkmanagement koordinieren kann. Die Umsetzung der konkreten einzelnen Ziele ist nicht förderfähig. Ziel des Netzwerks soll es vielmehr sein, zusammen verschiedene Möglichkeiten der gemeinsamen Umsetzung zu erarbeiten.

    Können wir gleichzeitig an mehreren kommunalen Netzwerken teilnehmen?

    Ja, wenn sich die thematischen Schwerpunkte eindeutig voneinander unterscheiden beziehungsweise abgrenzen (zum Beispiel bei den Themen klimafreundliche Mobilität und Energieeffizienz), ist eine gleichzeitige Teilnahme an mehreren geförderten Netzwerken möglich. Sie können jedoch nicht an verschiedenen Netzwerken mit gleichem thematischen Schwerpunkt teilnehmen.

  • Links & Downloads
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.1.5 Kommunale Netzwerke

    pdf | 447.86 KB

    Absichtserklärung Netzwerk

    pdf | 264.78 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
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    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH