Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestellte Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • den Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird,
    • externe Dienstleistende für professionelle Prozessunterstützung
    • Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • Materialien, auch für externe Dienstleistende, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen
    • sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Mithilfe eines Klimaschutzmanagements kann Ihre Kommune oder Organisation das Potenzial eines bereits bestehenden Klimaschutzkonzepts voll ausschöpfen und konkrete Maßnahmen umsetzen. So sparen Sie nicht nur Treibhausgasemissionen ein, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen.
    • Das Klimaschutzmanagement hilft Ihnen dabei, den Klimaschutz auf allen Ebenen weiter zu verstetigen. So erzielen Sie nachhaltige Erfolge.

    Und so funktioniert es:

    • Um einen Förderantrag zu stellen, muss ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, dass das Klimaschutzkonzept umgesetzt und ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden soll.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise:

    • Kommunen,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
    • sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Voraussetzungen muss das Klimaschutzkonzept erfüllen?
    Das Konzept darf nicht älter als 36 Monate sein und muss die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen, die unter Nummer 4.1.8 a) der Kommunalrichtlinie gelistet werden. Außerdem dürfen Sie das Klimaschutzkonzept noch nicht umgesetzt haben. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden darf das Konzept noch nicht vom Landkreis umgesetzt worden sein.

    Welche integrierten Klimaschutzkonzepte können mit einem Anschlussvorhaben umgesetzt werden?
    Das integrierte Klimaschutzkonzept darf nicht älter als 36 Monate sein, das gilt zum Beispiel für integrierte Klimaschutzkonzepte, die:

    • ohne Förderung erstellt oder auf Kosten der Kommune oder Organisation aktualisiert wurden,
    • im Rahmen eines Vorreiterkonzepts mit einer Förderung erstellt beziehungsweise aktualisiert wurden, sofern noch kein Anschlussvorhaben beim Antragsteller gefördert wurde.

    Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
    Sofern es sich um ein Anschlussvorhaben für ein gefördertes Erstvorhaben handelt, müssen Sie den Antrag spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens stellen. Zudem muss Ihnen ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, das Klimaschutzkonzept umzusetzen und ein Klimaschutz-Controlling aufzubauen.

    Warum muss die projektbezogene Personalstelle befristet geschaffen werden?
    Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erfolgt die Förderung als Projektförderung, das heißt für eine definierte Zielstellung und für einen befristeten Zeitraum. Die zu fördernde Personalstelle ist entsprechend dieser Zielstellungen neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen.
    Gemäß der Richtlinie für einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind Personalausgaben nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das projektbezogene Personal darf demzufolge nicht grundfinanziert sein.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag ist daher eine entsprechende Erklärung zu bestätigen, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes eine Stellenausschreibung veröffentlichen. Was müssen wir beachten?
    Die Anforderungen bei der Erstellung und Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten hängen davon ab, wo der Schwerpunkt in der Organisation gesetzt wird. Konkrete Vorgaben gibt es nur an die vorgesehene Eingruppierung, das heißt die Stelle sollte ein absolviertes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom oder ähnlich) zugrunde legen und mindestens in der TVöD Entgeltgruppe 9b eingeordnet werden können. Aufgrund der geforderten Tätigkeiten empfehlen wir eine Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 10 oder 11 und die entsprechenden Voraussetzungen zu berücksichtigen.

    Wir möchten zur Erstellung unseres Integrierten Klimaschutzkonzeptes Personal mit der TVöD Entgeltgruppe 8 einstellen. Können Personalausgaben für diese Entgeltgruppe gefördert werden?
    Das ist grundsätzlich möglich. Die einzustellende Person sollte allerdings mindestens ein Hochschulstudium absolviert haben. Daraus ergibt sich dann mindestens die Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 9b. Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir, dass für eine Konzepterstellung mindestens die Eingruppierung nach TVöD Entgeltgruppe 10 besser Entgeltgruppe 11 erfolgen sollte, damit alle geforderten Aufgaben vollwertig erfüllt und die Förderziele erreicht werden können. 

    Warum lässt sich im Berechnungsformular als Gehaltsstufe nicht 3 einstellen? Unser Klimaschutzmanagement hat nach einem Jahr in der Anschlussförderung bereits drei Jahre Berufserfahrung.
    Wenn ein Anschlussvorhaben beantragt wird und zuvor auch ein Erstvorhaben gefördert wurde und dieselbe Person im Anschlussvorhaben wieder tätig wird, handelt es sich um sogenanntes "bekanntes Personal". Dann ist eine Förderung der tatsächlichen Erfahrungsstufe zum Beispiel drei möglich. Im Berechnungsformular ist darauf zu achten, dass dieses Feld im Tabellenblatt „Personal“ bestätigt beziehungsweise aktiviert ist. Wenn die Projektstelle im Anschlussvorhaben neu ausgeschrieben werden muss, werden natürlich nur Personalausgaben bis zur Gehaltsstufe zwei gefördert, sogenanntes „nicht bekanntes Personal“ beziehungsweise „N.N.-Personal“.

    Was passiert, wenn man zum Beispiel eine 100 Prozent Personalstelle beantragt und bewilligt bekommt, sich diese aber nicht besetzen lässt, sondern zum Beispiel nur eine 50 Prozent Personalstelle?
    Das sollte auf jeden Fall vor Bewilligung individuell geklärt werden. Falls es tatsächlich so kommen sollte (und eine Stelle verspätet besetzt wird), besteht die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung des Bewilligungszeitraums. Das genaue Vorgehen ist im Einzelfall abzustimmen und lässt sich nicht pauschal beantworten.

    Ist es möglich im Rahmen der Projektförderung eine 100 Prozent Projektstelle auf 2 Personen aufzuteilen?
    Ja, das ist möglich, sofern jede Projektstelle 50 Prozent eines Vollzeitäquivalents umfasst. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall beide Personen in der Lage sein müssen, die Aufgaben vollwertig zu erfüllen. Es ist ausgeschlossen, dass in diesem Fall eine Person administrative Verwaltungsaufgaben übernimmt, während die andere Person die Konzepterstellung beziehungsweise beim Förderschwerpunkt 4.1.8 b) die begleitende Umsetzung von Maßnahmen koordiniert.

    Welche Aufgaben übernimmt das Klimaschutzmanagement in der Umsetzungsphase?
    Das Klimaschutzmanagement steuert von Beginn an die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen und begleiten diese. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung koordiniert es alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-)externen Akteuren sowie mit weiteren Dienstleistenden. Sie stärken den Aufbau und die Vernetzung wichtiger regionaler Akteure und informieren (verwaltungs-)intern als auch extern über die Umsetzung des Konzepts.
    Das Klimaschutzmanagement hilft Ihnen dabei, den Klimaschutz vor Ort auf allen Ebenen weiter zu verstetigen.

    Was wird unter dem Begriff „professionelle Prozessunterstützung“ verstanden?
    Um die Qualität der Prozesse zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune oder Institution zu erreichen, wird die professionelle Prozessunterstützung für das Klimaschutzmanagement durch fachkundige externe Dienstleistende gefördert. Diese helfen dem Klimaschutzmanagementdabei, Prozesse rund um die Verstetigung des Klimaschutzes vor Ort zu festigen und künftig selbst zu bearbeiten – beispielsweise in den Bereichen Wissensmanagement, Vor- und Nachbereitung von Workshops oder ähnliches. Es wird dringend empfohlen, für das beantragte Klimaschutzmanagement Auftragsvergaben für einige Personentage zur Unterstützung bei Klimaschutzprozessen sowie für Beteiligung und Mitwirkung zu kalkulieren.  Dies gilt für die Erstellung des Klimaschutzkonzepts sowie bei der Maßnahmenumsetzung und Verstetigung des Klimaschutzes. Die Tage, an denen diese Unterstützung in Anspruch genommen werden soll, müssen im Antrag nicht spezifiziert werden. Auch die konkreten Auftragsinhalte können später in Abhängigkeit von der aktuellen Situation und dem Unterstützungsbedarf benannt und in Abstimmung mit der Projektträgerin auf Zuwendungsfähigkeit geprüft. Bei Bedarf kann ein solcher Auftrag auch zusammen mit dem zur Unterstützung bei der Konzepterstellung vergeben werden.

    Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?
    Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung von relevanten Akteuren – inner- und außerhalb der Verwaltung oder Organisation – in die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Werden die umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren initiiert und durch diese begleitet, kann die Arbeit des Klimaschutzmanagements breite Akzeptanz in der Kommune erwarten. Zwischenergebnisse sollten öffentlich präsentiert und das weitere Vorgehen mit der Bevölkerung und anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutiert und abgestimmt werden. Das generiert Akzeptanz, identifiziert etwaige Hemmnisse und entwickelt Lösungen.

    Warum ist Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept so wichtig?
    Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist die Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Darüber hinaus soll sie darauf abzielen, die Bevölkerung für den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu motivieren.

  • Links & Downloads
    4.1.8 b) + 4.1.10b) und c) Vorhabenbeschreibung KSM Umsetzung

    xlsx | 587.55 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH