Erstellung von Machbarkeitsstudien
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleistende. Neben einer Bestandsaufahme beinhaltet die Machbarkeitsstudie eine Potenzialanalyse, in deren Rahmen technische und organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden. Darauf aufbauend beinhaltet die Studie die Ergebnisse einer Vorplanungsphase, in der verschiedene Umsetzungsvarianten bewertet und eine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Für diese Vorzugsvariante wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung gefördert. Diese Inhalte sind an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgerichtet.
Gemäß Technischem Annex für die Leistungsphasen eins und zwei und anschließend Leistungsphasen drei und gegebenenfalls vier, ist auch eine gestaffelte Beantragung der Machbarkeitsstudie inklusive der Leistungsphasen und Inhalte möglich.
Das Ziel einer Machbarkeitsstudie ist es, anstehende Investitionen beziehungsweise Sanierungen oder Modernisierungen in dem Sinne vorzubereiten und zu planen, dass hohe Treibhausgasminderungspotenziale erzielt und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
Bezuschusst werden Machbarkeitsstudien für Anlagen und Infrastrukturen, die Ingenieursdienstleistungen bedürfen. Dazu zählen:
- Siedlungsabfalldeponien,
- Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen,
- Mobilitätsinfrastruktur,
- Beleuchtungsanlagen
- sowie weitere Anlagen und Infrastrukturen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Eine Machbarkeitsstudie bietet eine Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Anlagen und Infrastrukturen und hilft Ihnen, Entscheidungen im Sinne Ihrer Klimaschutzbemühungen zu treffen.
- Mithilfe der Machbarkeitsstudie stellen Sie sicher, dass Ihre geplanten Investitionen beziehungsweise Sanierungen oder Modernisierungen eine größtmögliche Reduktion von Treibhausgasen bewirken.
- Machbarkeitsstudien sind Voraussetzung für einzelne investive Förderungen der Kommunalrichtlinie.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate, sofern eine vollständige Machbarkeitsstudie (inklusive Leistungsphasen eins bis drei gegebenenfalls vier) beantragt wird. Erfolgt die Beantragung gestaffelt, beträgt der Bewilligungszeitraum jeweils in der Regel zwölf Monate.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen, (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben,
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände,
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage für die jeweiligen Unterthemen,
- einen easy-Online-Antrag unter Nummer 4.1.6 Erstellung von Machbarkeitsstudien.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Für welche Themen sind Machbarkeitsstudien förderfähig?
Die Themenauswahl ist grundsätzlich nicht eingeschränkt. Wichtig ist, dass es sich um einen konkret definierten Untersuchungsgegenstand handelt, bei dem Ihre geplanten Investitionen hinreichend komplex sind, damit Variantenanalysen und Fachplanungen nach HOAI-Leistungsstufen durchgeführt werden können. Das gilt beispielsweise für die Themen Siedlungsabfalldeponien, Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen, Mobilitätsinfrastruktur und Beleuchtungsanlagen. Machbarkeitsstudien sind auch für emissionsarme, effiziente Vergärungsanlagen und Mobilitätsstationen förderfähig.
Gibt es bei Machbarkeitsstudien Themenkomplexe, die nicht förderfähig sind?
Fördermittel für Machbarkeitsstudien sind daran geknüpft, dass damit ein erhebliches Bundesinteresses verfolgt wird. Gibt es Angebote anderer Förderprogramme, sind diese vorranging zu nutzen. Gemäß Technischem Annex sind gegenwärtig folgende Themenkomplexe von einer Förderung ausgeschlossen:
- konventionelle energetische Gebäude- und/oder Heizungssanierungen (siehe Bundesförderung für effiziente Gebäude),
- effiziente Wärmenetze (siehe Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW),
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen,
- Naturschutzmaßnahmen wie Renaturierungen oder Maßnahmen der Klimafolgenanpassung,
- alternative Antriebskonzepte für Nutzfahrzeuge, wenn diese auf noch nicht etablierten Kraftstoffen und Technologien basieren, zum Beispiel Brennstoffzellen und Wasserstoff
- Neubauquartiere inklusive Energiebereitstellungs- beziehungsweise Fernwärmekonzepten,
- Strombilanzkreismodelle beziehungsweise bilanzielle Insellösungen,
- Regional- oder Bauleitpläne, Straßen- oder Schienenverkehrskonzepte sowie
- Wasserstoffnutzung, unter anderem Infrastruktur und Anwendungen.
Gibt es bei Machbarkeitsstudien besondere inhaltliche Anforderungen für die verschiedenen Themen?
Ja, für einige Themen gelten laut Technischem Annex besondere inhaltliche Anforderungen. Bitte beachten Sie für sich anschließende Anträge für investive Klimaschutzmaßnahmen die in der Richtlinie jeweils genannten spezifischen Fördervoraussetzungen. Gegebenenfalls ist es notwendig, diese Voraussetzungen in der Machbarkeitsstudie zu adressieren.
Kann eine Machbarkeitsstudie, die nicht über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, als Voraussetzung für die Förderung investiver Maßnahmen gelten?
Ja, eine Machbarkeitsstudie, die nicht über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, kann als Fördervoraussetzung in den entsprechenden investiven Förderschwerpunkten anerkannt werden (Förderschwerpunkte 4.2.6, 4.2.7, 4.2.8), wenn
- die Anforderungen gemäß Nummer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie erfüllt sind und
- sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre ist.
Sofern die Machbarkeitsstudie nicht die Anforderungen gemäß Nummer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie erfüllt, jedoch maximal zwei Jahre alt ist, können Sie Fördermittel für eine Machbarkeitsstudie beantragen. Die Inhalte der bereits vorhandenen (nicht-geförderten) Machbarkeitsstudie müssen Sie bei Antragstellung als Vorarbeiten in die Arbeits- und Ressourcenplanung aufnehmen. Die Aufwendungen für bereits erarbeitete Inhalte müssen Sie im Antrag ausschließen.
Sofern die (nicht geförderte) Machbarkeitsstudie älter als zwei Jahre ist, müssen Sie die Inhalte zuvor auf eigene Kosten aktualisieren. Voraussetzung für die Förderung einer Machbarkeitsstudie ist, dass Sie die beantragten Planungsleistungen noch nicht beauftragt haben.
Kann eine Potenzialstudie, die nicht über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, als Voraussetzung gelten für die Förderung einer Erweiterung um die Leistungsphasen 2 bis 3 bzw. 4 nach HOAI oder für die Förderung investiver Maßnahmen?
Nein, eine Potenzialstudie, die nicht über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, wird nicht als Grundlage für die Förderung der Leistungsphasen 2 bis 3 beziehungsweise 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) anerkannt. Sie müssen Fördermittel für die Erstellung einer kompletten Machbarkeitsstudie (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 beziehungsweise 4) beantragen. Jedoch müssen Sie die Inhalte der bereits vorhandenen Potenzialstudie bei Antragstellung als Vorarbeiten in die Arbeits- und Ressourcenplanung aufnehmen. Die Aufwendungen für bereits erarbeitete Inhalte müssen Sie im Antrag ausschließen. Sofern die Potenzialstudie älter als zwei Jahre ist, müssen Sie deren Inhalte zuvor auf eigene Kosten aktualisieren. Voraussetzung für die Förderung einer Machbarkeitsstudie ist, dass Sie die beantragten Planungsleistungen noch nicht beauftragt haben.
Wenn eine Potenzialstudie nicht über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, wird sie nicht als Fördervoraussetzung in den entsprechenden investiven Förderschwerpunkten anerkannt, in denen eine Machbarkeitsstudie notwendig ist (Förderschwerpunkte 4.2.6, 4.2.7, 4.2.8). Lediglich im Bereich Abwasserbehandlungsanlagen kann auch eine Studie nach den Maßgaben des Arbeitsblattes „DWA-A 216“ die Grundlage für die Förderung sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Studie maximal zwei Jahre alt ist und die gleichen oder übertreffende Ziele wie in der Kommunalrichtlinie enthält.Sind alle Potenzialstudien als Leistungsphase 1 nach HOAI einzustufen?
Nein, eine Potenzialstudie entspricht nicht pauschal der Leistungsphase 1 nach HOAI, sie deckt in manchen Fällen auch die HOAI-Leistungsphase 2 oder Teile dieser ab. Wenn Sie auf der Grundlage der Potenzialstudie die Förderung der Leistungsphasen 2 bis 3 beziehungsweise 4 nach HOAI beantragen, müssen Sie die entsprechend existierenden Vorarbeiten in der Arbeits- und Ressourcenplanung berücksichtigen. Konkret müssen Sie die Aufwendungen für bereits erarbeitete Inhalte im Förderantrag ausschließen.
Es liegt bereits eine Potenzialstudie oder ein Klimaschutzteilkonzept ohne Berücksichtigung der Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI vor. Können diese Planungsleistungen gefördert werden?
Ja, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind die Planungsleistungen (Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI) förderfähig. Die Potenzialstudie oder das Klimaschutzteilkonzept dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Bewilligungsvoraussetzung ist, dass Sie die beantragten Planungsleistungen noch nicht beauftragt haben.
Muss die in der HOAI-Leistungsphase 2 (Vorplanung) entwickelte Vorzugsvariante zwingend für die Beantragung investiver Maßnahmen verwendet werden?
Nein, die im Zuge der Machbarkeitsstudie entwickelte Vorzugsvariante muss nicht in einer Förderung der investiven Maßnahme über die Kommunalrichtlinie münden. Wenn Sie auf Basis der Machbarkeitsstudie allerdings investive Maßnahmen über die Kommunalrichtlinie beantragen, müssen diese Maßnahmen Teil der Vorzugsvariante sein. Relevant ist auch, die Fördervoraussetzungen der Richtlinie und des Technischen Annex einzuhalten.
Kann ein Abwassernetz alleiniger Untersuchungsgegenstand einer Machbarkeitsstudie sein?
Ja, eine Machbarkeitsstudie mit Fokus auf ein Abwassernetz ist möglich, wenn dieses ausreichend komplex ist und damit hohe Treibhausgasminderungspotenziale hat. In der Vorhabenbeschreibung ist das Projekt unter „Andere Anlagen und Infrastrukturen“ einzuordnen und dementsprechend nicht an die Zielkennwerte für Abwasserbehandlungsanlagen gekoppelt.
Bezieht sich die im Technischen Annex für Abwasserbehandlungsanlagen genannte Deckungsquote des Energiebedarfs für Strom und Wärme auf die „jährlich erzeugte erneuerbare Energie" oder auf die „jährlich selbst verwendete erzeugte erneuerbare Energie"?
Die Deckungsquote berechnen Sie mithilfe der jährlich erzeugten erneuerbaren Energie – unabhängig davon, ob Sie die erneuerbare Energie komplett selbst verwenden oder vorübergehend in öffentliche Netze einspeisen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
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