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Errichtung von emissionsarmen, effizienten, Bioabfallvergärungsanlagen

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Neuerrichtung einer emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlage oder die Erweiterung einer bestehenden Kompostierungsanlage um eine Vergärungsstufe.

    Bezuschusst werden Ausgaben für:

    • die Errichtung einer neuen Vergärungsanlage oder die Erweiterung einer bestehenden Kompostierungsanlage um eine Vergärungsstufe durch externes Fachpersonal,
    • die Einrichtung und Inbetriebnahme der Anlage durch externes Fachpersonal
    • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mit Flyern, Anzeigen in den Medien oder Informationen auf Webseiten, um die neue beziehungsweise erweiterte Anlage bekannt zu machen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Indem das erzeugte Biogas genutzt wird, können fossile Energieträger einfach ersetzt und Treibhausgasemissionen gleichzeitig gesenkt werden.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise:

    • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
    • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
    • sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).

     

    Es wird ein maximaler Zuschuss von 2 Millionen Euro gewährt.

  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.2.6.b Errichtung von emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlagen.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Können wir für bestimmte Anlagenbestandteile eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und für andere Anlagenbestandteile eine Förderung über die Kommunalrichtlinie beantragen?

    Nein, das ist nicht möglich. Wenn Bioabfall-Vergärungsanlagen oder einzelne Anlagenbestandteile im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert werden, ist eine Kombination mit anderen Bundesförderungen wie dem EEG ausgeschlossen. Eine parallele Förderung, zum Beispiel die Stromproduktion eines Blockheizkraftwerks (BHWK) durch das EEG und andere Anlagenbestandteile durch die Kommunalrichtlinie, würde zu einer unzulässigen Doppelförderung führen.

    Gibt es eine Obergrenze für die Gesamtausgaben des Vorhabens?

    Ja, die förderfähigen Gesamtausgaben dürfen maximal zwei Millionen Euro betragen. Höhere Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

    Müssen wir eine Machbarkeitsstudie einreichen, um einen Antrag zu stellen?

    Nein, eine Machbarkeitsstudie ist keine Voraussetzung für die Antragstellung. Sie wird jedoch empfohlen, da sie dem Antrag eine größere Planungsreife verleiht. In der Studie können Sie die Fördervoraussetzungen des Förderschwerpunkts adressieren.

    Welche Verfahren und Technologien sind zuwendungsfähig?

    Förderfähig sind Verfahren zur Vergärung von Bioabfällen sowohl Trocken- und Nassfermentation als auch kontinuierliche oder diskontinuierliche Prozesse. Bei der Trockenfermentation wird Material mit einem hohen Feststoffgehalt verarbeitet, während bei der Nassfermentation Flüssigkeit hinzugefügt wird, um das Material pumpfähig zu machen. Alle Verfahren müssen emissionsarm betrieben werden und die Anforderungen des Technischen Annex erfüllen, etwa einen Abbaugrad von mehr als 90 Prozent.

    Kann eine Teilstromvergärung bezuschusst werden?

    Nein, nur Vollstromvergärungen sind förderfähig. Dabei muss der gesamte Bioabfall mit Flüssigkeit vermischt und dem Fermenter zugeführt werden. Eine energetische Teilverwertung von vorab abgetrennten holzigen Bestandteilen ist zulässig, sofern der restliche Bioabfall vollständig vergärt wird.

    Welche Anforderungen gelten für den Lagertank?

    Der Lagertank muss für den flüssigen Gärrückstand von einer gasdichten Kapselung umschlossen sein und über eine Gaspendelleitung verfügen, die mit einer Gasverwertungseinrichtung oder einem Gasspeicher verbunden ist.

    Welche weiteren Maßnahmen sind nach der Errichtung einer neuen Vergärungsanlage verpflichtend?

    Um einen emissionsarmen Betrieb sicherzustellen, müssen Sie mindestens einmal jährlich eine professionelle Gasleckage-Messung durch externe Gutachterinnen und Gutachter durchführen lassen. Zusätzlich sind monatliche Eigenkontrollen mittels eines Gasspürgerätes vorzunehmen.

  • Links & Downloads
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.2.6b Vergaerungsanlagen

    pdf | 3.52 MB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH