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Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen zur optimierten Deponiegaserfassung von Siedlungsabfalldeponien, Deponieabschnitten sowie bei Altablagerungen, in denen vor dem 1. Juni 2005 in erheblichem Umfang biologisch abbaubare Abfälle abgelagert wurden.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • technische Einrichtungen und Aggregate zur verbesserten Fassung und Behandlung der Deponiegase,
    • Technologien zur Verbesserung der Gasreinigung und -aufbereitung,
    • Technologien zur energetischen Nutzung von Schwachgas, das der Produktion von Eigenstrom dient,
    • Mess- und Regelungstechnik für die Prozesssteuerung, das Monitoring sowie die Emissionsüberwachung,
    • bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie, sofern diese ausschließlich für die Verbesserung des Gaserfassungsprozesses der Deponie erforderlich sind und einer späteren aeroben In-situ-Stabilisierung dienen sowie
    • die Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen und die Errichtung für den Betrieb notwendiger, zusätzlicher Gasbrunnen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Durch die optimierte Erfassung und Nutzung der Deponiegase senken Sie Ihre Energiekosten und den Ausstoß von Treibhausgasen.
    • Sie können die Deponie bereits für die spätere In-Situ-Stabilisierung vorbereiten.

    Und so funktioniert es: 

    • Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Punkt 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
    • Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
    • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
    • sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Punkt 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.2.6.c Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Für die Beantragung ist die Einreichung einer Machbarkeitsstudie notwendig. Muss diese zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein? 

    Nein. Die Fördervoraussetzungen müssen aber durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen. 

    Welches Ziel muss die geförderte Maßnahme verfolgen?

    Die Maßnahme muss mindestens 60 Prozent des Deponiegases für die energetische Nutzung erfassen oder die Effizienz der bestehenden Nutzung um mindestens 25 Prozent steigern. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Deponie langfristig zu stabilisieren, sodass sie weniger Methan freisetzt. Mit einer Deponiegaserfassung können Sie eine aerobe In-situ-Stabilisierung (siehe Nummer 4.2.6.d der Kommunalrichtlinie) vorbereiten.

    Was sind typische Maßnahmen zur optimierten Deponiegaserfassung?

    Typische investive Maßnahmen zielen darauf ab, die Gaserfassung zu verbessern und Emissionen zu reduzieren. Sie können beispielsweise:

    • Gasbrunnen und Gasleitungen neu bauen oder modernisieren, 
    •  Gassammelstationen und Gasverdichterstationen installieren,
    •  in Ausnahmefällen vorübergehend Abdeckungen errichten.

    Ist die getrennte Erfassung qualitativ unterschiedlicher Deponiegasströme nötig?

    Wenn ein Teil des Deponiegases nicht für die energetische Nutzung geeignet ist, sollten Sie die Gasströme trennen oder aufbereiten. So stellen Sie sicher, dass das Gas effizient und emissionsarm genutzt wird.

    Wie berechnen wir den Methanerfassungsgrad in unserer Machbarkeitsstudie?

    Der Methanerfassungsgrad gibt an, wie viel Methangas aus der Deponie erfasst wird. Um ihn zu berechnen, teilen Sie die Menge des erfassten Methans durch die Gesamtmenge an Methan, die in der Deponie entsteht. Ihre Machbarkeitsstudie muss diesen Wert sowohl für den aktuellen Zustand als auch für die geplante Optimierung der Deponiegaserfassung darstellen.

    Was bedeutet „energetische Nutzung von Schwachgasen zur Produktion von Eigenstrom“?

    Gemeint sind Blockheizkraftwerke (BHKW), die ausschließlich Eigenstrom für den Betrieb der Deponie erzeugen. Dies ist über die Kommunalrichtlinie förderfähig. Diese Anlagen dürfen aber nicht an das Stromnetz angeschlossen sein und keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Sie müssen im Antrag bestätigen, dass dies technisch verhindert wird. Außerdem müssen Sie den Energiebedarf der Deponie darlegen und das BHKW entsprechend planen.

  • Links & Downloads
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.2.6c Optimierte Deponiegaserfassung

    xlsx | 3.29 MB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH