Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion von Methanemissionen, die bei der Lagerung von Faulschlamm nach abgeschlossener Faulung und vor Weiterverarbeitung – zum Beispiel der Verbrennung – entstehen. Ziel der Maßnahme ist die Abdichtung der Lagerstätte, sodass die Gase nicht mehr ungehindert austreten können.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- die Errichtung von gasdichten Behältern,
- Dichtungsmaßnahmen an bestehenden Behältern und an bestehenden Gebäuden.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch die Abdichtung Ihrer Faulschlamm-Lagerstätten verringern Sie den Austritt des sehr klimaschädlichen Gases Methan – und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen,
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
- sowie öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.7 e) Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm.
Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Anforderungen gelten für die Abwasseranlage?
In der Abwasseranlage muss eine Klärschlammfaulung durchgeführt werden. Außerdem darf keine kontinuierliche Weiterverarbeitung zum Beispiel in Form von Verbrennung stattfinden. Vielmehr erfolgt die Lagerung bislang in Form einer offenen beziehungsweise nicht gasdichten Zwischenlagerung.Sind Maßnahmen zur Abdichtung von Schlammstapelbehältern in der "kalten Faulung" förderfähig, sofern diese ein Austritt von THG verhindern?
Ja, auch die kalte Faulung wird zur Faulung gemäß Förderschwerpunkt 4.2.7. e) gezählt und die Abdichtung beziehungsweise Errichtung von gasdichten Behältern kann in diesem Kontext gefördert werden.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH