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Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen an Kläranlagen zur Umstellung von aerober auf anaerobe Klärschlammbehandlung durch Faulung – jeweils mit dem Ziel der Methangewinnung zur Energieproduktion.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Vorklärbecken oder anderen Anlagen zur Abscheidung von nicht-löslichen Kleinstpartikeln aus dem Abwasser,
    • Anlagen zur Weiterverarbeitung des Schlamms, zum Beispiel zur Entwässerung und Mischung,
    • Faultürme,
    • Anlagen zur thermischen und mechanischen Desintegration des Klärschlamms,
    • Schlammtransportinfrastruktur, zum Beispiel für Schlammpumpen oder Leitungen
    • sowie Gaspufferspeicher.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Dank der Umstellung auf eine anaerobe Klärschlammbehandlung können Sie mittels Fäulung Methan als Energieträger gewinnen.
    • Das Methangas kann anschließend über ein Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugen und so die Treibhausemissionen reduzieren.

    Und so funktioniert es:

    • Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Nummer 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
    • Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragsstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links und Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • ein easy-Online-Antrag 4.2.7 b Errichtung einer Vorklärung und Umstellung auf Faulung.

    Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Muss eine Potenzialstudie/Machbarkeitsstudie zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
    Nein. Für die Förderung von investiven Maßnahmen für den Förderbereich „4.2.7 b) Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung“ müssen die Fördervoraussetzungen durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischem Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.

    Welche Anforderungen gelten für die bestehende Abwasseranlage?
    Um eine Förderung zu erhalten, darf die bestehende Abwasseranlage noch nicht über die Möglichkeit der lokalen Klärschlammfaulung verfügen.

    Werden Ausgaben für Gebäude berücksichtigt?
    Ja. Förderfähig sind aber nur Ausgaben für Betriebs- und Maschinengebäude, die ausschließlich zum Betrieb oder zur direkten Steuerung der förderfähigen Komponenten dienen.

    Ist der Bau von Blockheizkraftwerken (BHKWs) zuwendungsfähig?
    Nein. Für den Bau von Blockheizkraftwerken können leider keine Zuwendungen beantragt werden.

    Ist die Umstellung von Kaltfaulung auf anaerob-mesophile Stabilisierung förderfähig?
    Die Umstellung von Kaltfaulung auf anaerob-mesophile Stabilisierung mit dem Ziel der Faulgasverstromung ist im Rahmen der Kommunalrichtlinie förderfähig. Ein bereits vorhandenes Vorklärbecken ist nicht förderschädlich.

  • Links & Downloads
    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 311.23 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 599.81 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH