Kurze Wege für den Klimaschutz
Förderaufruf für Nachbarschaftsprojekte im Klimaschutz
Mit dem Förderaufruf fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Projekte, die Angebote zur Realisierung klimaschonender Alltagshandlungen auf Nachbarschaftsebene bieten.
01. Mai 2018 bis 01. Juli 2018
01. Mai 2018 bis 01. Juli 2018
Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden bereits Klimaschutzstrategien- und Umsetzungsprogramme fortentwickelt und überprüft. Auf der nachbarschaftlichen Ebene ist eine zunehmende Präsenz an Initiativen für Klima- und Ressourcenschutz festzustellen, welche einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie eine energieeffiziente und ressourcenschonende Lebensweise unterstützen. Zugleich stärken sie den Zusammenhalt in der Nachbarschaft und laden dazu ein, wirksam zu werden, für das Klima und für die Lebensqualität vor Ort. Mit dem Förderaufruf für Nachbarschaftsprojekte unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das hier vorhandene Potenzial für den Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Kommunen, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus allein oder in Kooperation.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden nicht-investive Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen.
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Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung unter Berücksichtigung einer angemessenen Beteiligung durch Eigenmittel und gegebenenfalls die Mobilisierung zusätzlicher Drittmittel. Die Anträge müssen eine Mindestzuwendung von 5.000 Euro umfassen.
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Das Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Für die erste Verfahrensstufe sind aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form über das Antragssystem easy-Online und postalisch beim Projektträger Jülich einzureichen.
Hinweise zur Skizzeneinreichung über das Antragsystem easy-Online:
Bitte erstellen Sie im easy-online-Antragssystem ein „neues Formular“ und wählen für den korrekten Formulartyp die folgenden Vorgaben aus:
- Ministerium/Bundesbehörde: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Fördermaßnahme: Kurze Wege für den Klimaschutz / Nachbarschaftsprojekte
- Förderbereich: Skizze Förderaufruf für Nachbarschaftsprojekte im Klimaschutz
- Verfahren: Skizze
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Hinweise
Zur Evaluierung von Aktionen und Angeboten in bereits laufenden Vorhaben des Förderaufrufs stellen wir Zuwendungsempfängern unter „Downloads" einen Fragebogen zur Verfügung. Die Befragung von Teilnehmer/innen soll für Sie als Projektdurchführende, aber auch für das BMUB als Fördermittelgeber Aufschluss darüber geben, welche Angebote besonders gut angenommen werden. Darüber hinaus soll mit dem Fragebogen ermittelt werden, wie hoch die Akzeptanz zur Beteiligung an den Aktionen und Angeboten ist bzw. wie sich diese auf das Verhalten der Teilnehmer/innen auswirkt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gemäß der weiteren Nebenbestimmungen zu Ihrem Zuwendungsbescheid (Nr. 1 bzw. Nr. 2 bei Verbundprojekte) bereit erklärt haben, an der Evaluierung des Förderprogramms teilzunehmen.
Die im Rahmen der Kurzen-Wege-Förderung unterstützten Projekte sind sehr unterschiedlich aufgebaut. Während einige Aktionen wie z. B. Workshops oder Bildungsangebote einmalig angeboten werden, können andere Aktionen wie z. B. Reparaturcafés oder Lastenrad-Verleihsysteme kontinuierlich in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, den Fragebogen zu einem Zeitpunkt auszugeben, an dem die Teilnehmer/innen eine bestmögliche Einschätzung über das geschaffene Angebot abgeben können. Dies kann bei einmaligen Angeboten beispielsweise direkt nach der Veranstaltung, bei kontinuierlichen Angeboten dagegen nach einer angemessenen Anlaufsphase, etwa wenn sich der Teilnehmerkreis stabilisiert hat, erfolgen.
Sie sind angehalten sicherzustellen, dass bei der Erfassung der Daten keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
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