Masterplan 100% Klimaschutz
Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen
Ab 2012 unterstützte das Bundesumweltministerium mit der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ 19 ausgewählte Kommunen und Landkreise mit dem „Masterplan 100 % Klimaschutz“. Masterplan-Kommunen verpflichten sich, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken und ihren Verbrauch an Endenergie in diesem Zeitraum zu halbieren. Am 01. Juli 2016 wurden 22 weitere Masterplan-Kommunen und Regionen in den Vorreiterkreis aufgenommen, um sich ebenfalls auf den Weg zur Erreichung der ambitionierten Ziele zu begeben und die erforderlichen Weichen zu stellen.
01. Apr. 2015 bis 30. Juni 2016
01. Apr. 2015 bis 30. Juni 2016
Masterplan-Kommunen verfolgen diese klimapolitischen Ziele intensiv durch die Einführung eines Prozessmanagements zur kurz-, mittel- und langfristigen Implementierung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Maßnahmen, insbesondere durch
- die Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung von Energieeffizienz und Energieeinsparung
- die Förderung eines nachhaltigen Lebensstils bei Nutzern und Konsumenten sowie eines nachhaltigen Wirtschaftens in lokalen Unternehmen im Rahmen von entwickelten Suffizienz- und Konsistenzstrategien
- die Nutzung erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere aus regionalen Quellen
- den Aufbau von nachhaltigen regionalen Stoffkreisläufen
Diese anspruchsvollen Ziele erfordern einen umfassenden Strukturwandel vor Ort, für den langfristige Organisations- und Managementprozesse in Gang gesetzt werden müssen. Masterplan-Kommunen erzeugen eine Ausstrahlungswirkung auf weitere Kommunen, die von den Masterplan-Kommunen lernen und sich an ihnen orientieren sollen. Während des Förderzeitraumes erstellen sie einen Masterplan, den sie mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen unterlegen und beginnen mit deren Umsetzung.
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Wer wird gefördert?
Mit der Richtlinie vom 01. April 2015 werden drei Schwerpunkte gefördert:
Erstvorhaben „Masterplan 100 % Klimaschutz“ (MPK 2016)
Gefördert werden Kommunen sowie Zusammenschlüsse von Kommunen, die sich politisch das ambitionierte Ziel gesetzt haben, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken und ihren Verbrauch an Endenergie in diesem Zeitraum zu halbieren. Diese Kommunen verfügen bereits über umfangreiche Erfahrungen und Erfolge im kommunalen Klimaschutz und nehmen eine Vorreiterrolle ein.
Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des Masterplanmanagements (MPK 2016)
Die Kommunen und Regionen, die im ersten Förderschwerpunkt eine Förderung zum Aufbau eines Masterplanmanagements erhalten, können eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme beantragen.
Anschlussvorhaben Masterplanmanagement (MPK 2012)
Die bereits seit 2012 geförderten Masterplankommunen werden bei der Verstetigung ihres Masterplanmanagements unterstützt.
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Was wird gefördert?
Erstvorhaben „Masterplan 100 % Klimaschutz“ (MPK 2016)
Die Förderung umfasst die Unterstützung bei der Erstellung eines „Masterplans 100 % Klimaschutz“ sowie bei der Einrichtung eines Masterplanmanagements für eine zusätzliche Gruppe von Kommunen und Regionen, die sogenannten MPK 2016.
Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des Masterplanmanagements (MPK 2016)
Die neuen Masterplan-Kommunen (MPK 2016) können nach dem Anstoßen des zivilgesellschaftlichen Prozesses eine Zuwendung für eine ausgewählte investive Maßnahme mit Modellcharakter erhalten, durch die eine Minderung von Treibhausgasemissionen um mindestens 70 Prozent erreicht wird.
Anschlussvorhaben Masterplanmanagement (MPK 2012)
Die bisher geförderten Masterplan-Kommunen (MPK 2012) erhalten die Möglichkeit, ihre Projekte über die bisherige Förderung hinaus zu verstetigen sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Masterplanprozess zu verstärken.
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Wie wird gefördert?
Erstvorhaben „Masterplan 100 % Klimaschutz“ (MPK 2016)
Gefördert werden mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für
- die Erstellung des Masterplans
- Personalstelle(n) für das Masterplan-Management
- Sachausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
- Sachausgaben für das Anstoßen des zivilgesellschaftlichen Prozesses.
Die Förderdauer beträgt maximal 48 Monate. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst wurden Skizzen eingereicht, nach positiver Begutachtung der Skizze erfolgte eine Aufforderung zur Antragstellung.
Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des Masterplanmanagements (MPK 2016)
Die Förderung der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben zur Durchführung der ausgewählten Klimaschutzmaßnahme, soweit sie klimarelevant sind, erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 50 Prozent. Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 Euro. Die Förderdauer ist auf 36 Monate begrenzt. Das Antragsverfahren ist einstufig.
Anschlussvorhaben Masterplanmanagement (MPK 2012)
Gefördert werden mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für
- die Verlängerung der Stelle(n) der/des Masterplan-Manager(s)
- Sachausgaben, um den zivilgesellschaftlichen Prozess anzustoßen
Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Das Antragsverfahren ist einstufig.
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Erstvorhaben „Masterplan 100 % Klimaschutz“
Diese Förderung richtet sich an Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen, die im Klimaschutz besonders engagiert und mit anderen Kommunen vernetzt sind sowie erstmals ein Vorhaben „Masterplan 100 % Klimaschutz“ beantragen. Damit soll der Kreis an Vorreiterkommunen im kommunalen Klimaschutz erweitert werden, die sich als gute Beispiele und Vorbilder sowohl national als auch international auszeichnen.
Im ersten Jahr des Förderzeitraumes erstellen sie das Masterplankonzept in einem breiten zivilgesellschaftlichen Prozess und unter Einbeziehung aller relevanten Klimaschutzakteure. Das höchste kommunale Gremium beschließt die Umsetzung des Masterplans. In den anschließenden drei Jahren werden die ersten Maßnahmen des Masterplans umgesetzt.
Das Bundesumweltministerium unterstützt die neuen Masterplan-Kommunen (MPK2016) über die Förderung hinaus mit einem wissenschaftlichen Begleitvorhaben und stellt ergänzende Informationen und Materialien zur Verfügung. Außerdem profitieren sie vom Austausch mit den bisherigen Masterplan-Kommunen (MPK2012).
Gefördert werden mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben:
- die Erstellung des Masterplans in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern,
- Personalstelle(n) für das Masterplan-Management,
- Sachausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
- Sachausgaben für das Anstoßen des zivilgesellschaftlichen Prozesses.
Der Projektstart war am 01. Juli 2016, am 14. Juli 2016 wurden den 22 teilnehmenden Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Teilnahmeurkunden feierlich überreicht.
Aktuell ist keine weitere Einreichung von Skizzen oder Anträgen zu diesem Förderschwerpunkt möglich.
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Ausgewählte Klimaschutzmassnahme im Rahmen des Masterplan-Managements
Die neuen Masterplan-Kommunen können darüber hinaus nach dem Anstoßen des zivilgesellschaftlichen Prozesses eine Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro für eine ausgewählte investive Maßnahme mit Modellcharakter aus ihrem „Masterplan 100 % Klimaschutz“ erhalten, durch die eine Minderung von Treibhausgasemissionen um mindestens 70 Prozent erreicht wird.
Gefördert werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben die Investitionen zur Durchführung der ausgewählten Maßnahme, soweit sie klimarelevant sind.
Das Antragsverfahren ist einstufig.
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Anschlussvorhaben Masterplan-Management
Masterplan-Kommunen, die bereits mit der Kommunalrichtlinie vom 01. Dezember 2010 gefördert werden, können ein zweijähriges Anschlussvorhaben beantragen. Dadurch sollen sie in die Lage versetzt werden, den Masterplan-Prozess vor Ort zu verstetigen, ihre Identität als Masterplan-Kommune zu stärken sowie die zivilgesellschaftlichen Prozesse auf dem Weg zu 100 Prozent Klimaschutz zu intensivieren. Gleichzeitig vernetzen sie sich mit und unterstützen die neuen Masterplan-Kommunen.
Gefördert werden mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben:
- die Verlängerung der Stelle(n) der/des Masterplan-Manager(s),
- Sachausgaben für den zivilgesellschaftlichen Prozess.
Aktuell ist keine weitere Einreichung von Skizzen oder Anträgen zu diesem Förderschwerpunkt möglich.
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Kommunen „Masterplan 100 % Klimaschutz“
Bei den 19 Masterplan-Kommunen, die ab 2012 gefördert wurden, handelt es sich um:
- Stadt Bensheim
- Gemeinde Burbach
- Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Stadt Flensburg
- Stadt Frankfurt am Main
- Stadt Göttingen
- Region und Stadt Hannover
- Stadt Heidelberg
- Stadt Herten
- Stadt Kempten (Allgäu)
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Gemeinde Nalbach
- Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
- Landkreis Osnabrück
- Stadt Osnabrück
- Stadt Rheine
- Hansestadt Rostock
- Biosphäre Bliesgau (Stadt St. Ingbert)
- Kreis Steinfurt
Diese Kommunen haben in einem umfangreichen partizipativen Prozess ein ambitioniertes Konzept „Masterplan 100 % Klimaschutz" erarbeitet. Seine Umsetzung wurde von den höchsten kommunalen Gremien beschlossen und in den Kommunen eingeleitet. Die Informationen zu den jeweiligen Masterplan-Prozessen und -Konzepten finden sich auf den Internetseiten bzw. Klimaschutzwebseiten der Kommunen.Ab Juli 2016 wurden 22 weitere Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse auf den ersten Schritten ihres Weges zu 100 Prozent Klimaschutz vom Bundesumweltministerium gefördert:
- Landeshauptstadt Potsdam
- Landeshauptstadt Kiel
- Landeshauptstadt Stuttgart
- Landeshauptstadt Magdeburg
- Stadt Beckum
- Flecken Steyerberg
- Landkreis Hameln-Pyrmont (mit Landkreis Holzminden und Landkreis Schaumburg)
- Stadt Rietberg
- Landkreis Gießen
- Landkreis Cochem-Zell
- Landkreis Oberallgäu
- 34 Gemeinden der Region Flensburg (Amt Eggebek)
- Landeshauptstadt Mainz
- Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
- Kreis Lippe
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Stadt Emden
- Stadt Kaiserslautern
- Stadt Münster
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Verbandsgemeinde Birkenfeld
- Regionalverband Großraum Braunschweig