Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie)
Die Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
01. Jan. 2015 bis 31. Dez. 2020
01. Jan. 2015 bis 31. Dez. 2020
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Wer wird gefördert?
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Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Neuerrichtung strom- und wärmeführbarer KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung in Bestandsbauten, die:
- Je nach Größenklasse eine Primärenergieeinsparung von mindestens 15 bzw. 20 Prozent erreichen und einen Gesamtjahresnutzungsgrad von 85 Prozent aufweisen,
- auf der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet sind,
- über einen Wartungsvertrag betreut werden,
- nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen,
- einen Wärmespeicher mit einem Speichervolumen von 60 Liter Wasser pro kW thermischer Leistung aufweisen, wobei maximal ein Mindest-Speichervolumen von 1.600 Liter erforderlich ist,
- einen Stromzähler für den KWK-Strom installiert haben und
- über Informations- und Kommunikationstechnik verfügen, sofern die Mini-KWK-Anlagen mehr als 10 kW elektrische Leistung aufweist.
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Wie wird gefördert?
Die Mini-KWK-Richtlinie gewährt eine Basisförderung sowie Bonusförderungen für "Wärmeeffizienz" und "Stromeffizienz" für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen:
- Die Bonusförderung "Wärmeeffizienz" (+ 25 Prozent) wird für Anlagen gewährt, die eine besonders hohe thermische Effizienz aufweisen, wodurch der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert wird.
- Die Bonusförderung "Stromeffizienz" (+ 60 Prozent) wird für Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz gewährt, zum Beispiel für Brennstoffzellenanlagen.
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Das Antragsverfahren
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 424 KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1798
www.bafa.de