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Vom Projektträger Jülich zur Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH

ZUG - Zukunft, Umwelt, Gesellschaft

Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) (link is external) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (link is external) übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet wurde. Für alle Zuwendungsempfänger*innen die bisher vom PtJ betreut wurden, bleibt dieser bis Ende 2021 die zuständige Stelle.

Blätterdach

Der Wechsel des Projektträgers betrifft alle derzeit vom PtJ betreuten NKI-Förderungen und Aufträge in den folgenden Bereichen:

  • Kommunalrichtlinie - Klimaschutz im kommunalen Umfeld / Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen,
  • Mikro-Depot-Richtlinie,
  • Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte,
  • Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr,
  • Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte,
  • Förderaufruf Nachbarschaftsprojekte „Kurze Wege für den Klimaschutz“,
  • Förderaufruf Klimaschutz im Alltag in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften sowie
  • im Rahmen der NKI geförderte Einzel- und Sonderprojekte und Aufträge.

Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreuten Förderungen im Rahmen der NKI sind von diesem Wechsel nicht betroffen.

Für Skizzeneinreichende, Antragstellende, Zuwendungsempfangende und Auftragnehmende sind mit dem Wechsel der Projektträgerschaft zunächst keine grundsätzlichen Veränderungen verbunden. Mit dem Übergang der Projektträgerschaft wechseln voraussichtlich auch die entsprechenden Mitarbeitenden vom PtJ zur ZUG. So soll eine unterbrechungsfreie Betreuung und Weiterführung der NKI–Projekte gewährleistet werden.

Informationen über die relevanten Auswirkungen des Wechsels der Projektträgerschaft werden rechtzeitig veröffentlicht. Die neuen Kontaktdaten werden im Herbst 2021 bekannt gegeben.

Wichtiger Hinweis

Um einen reibungslosen Übergang zum Jahreswechsel zu gewährleisten, müssen die letzten Zahlungsanforderungen für 2021 und Änderungsanträge, die mit einer Änderung der Haushaltsdaten bis einschließlich 2022 verbunden sind, bis spätestens 31.10.2021 beim PtJ eingegangen sein.