Ab Juli geöffnet: Skizzenfenster für innovative Klimaschutzprojekte
Ab dem 1. Juli können Sie Ihre geplanten Vorhaben für das Modul 2 des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte einreichen. Das Skizzenfenster ist bis zum 30. September 2021 geöffnet.
Bis 2050 will Deutschland weitgehend klimaneutral werden. Damit das gelingen kann, ist eine Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und neuen Ansätzen in den Bereichen Wissensaufbau und Verstetigung wichtig. Das Bundesumweltministerium unterstützt über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung von innovativen Klimaschutzprojekten - beispielsweise mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte. Dieses Förderprogramm unterstützt Ansätze in den Bereichen Kommunen, Verbraucher*innen, Wirtschaft und Bildung, die in den unterschiedlichen Handlungsfeldern einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese sichtbar machen.
Zwei Module für verschiedene Ansätze
Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte gliedert sich in zwei Module: Während sich Modul 1 auf innovative Vorhaben, die pilothaft erprobt werden konzentriert, adressiert Modul 2 bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze, um diese bundeweit zu verbreiten und zu verstetigen. Ab dem 1. Juli können für Modul 2 Projektskizzen eingereicht werden. Das Zeitfenster endet am 30. September 2021.
Bei Modul 2 werden innovative Ideen gesucht, die:
- plausible Wirkketten zur Minderung von Treibhausgasen aufweisen,
- realistisch quantifizierte Ziele erreichen beziehungsweise ausgelösten Treibhausgasminderungen und/oder Stärkung der Handlungskompetenz relevanter Zielgruppen beinhalten,
- mit einem plausiblen Monitoringkonzept die Zielerreichung kontrollieren,
- eine bundesweite Maßnahmenumsetzung vorsehen (beispielsweise durch die Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West),
- relevante Multiplikator*innen einbeziehen und bei der Projektumsetzung mitwirken lassen,
- die Umsetzung einer über das Ende der Projektlaufzeit hinausreichenden Verstetigungsstrategie vorsehen.
Nicht gefördert werden Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Für die eingereichten Skizzen gelten als zentrale Bewertungskriterien der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung sowie das Verstetigungspotenzial. Weiterhin stellen das Eigeninteresse der Antragstellenden an der Projektumsetzung und die Höhe der eingebrachten Eigenmittel wesentliche Auswahlkriterien dar.
Modul 2 schafft langfristige Perspektive
Für den Klimaschutz muss eine nachhaltige und vor allem langfristige Perspektive geschaffen werden. Dieser Prozess wird durch das Modul 2 angestoßen. Um das besser verstehen zu können, ist der Zusammenhang von Modul 1 und Modul 2 bedeutsam. Adrian Gleinig vom Projektträger Jülich aus Berlin erklärt:
„Die Intention bei Modul 2 ist es, dass übertragbare Ansätze zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf ganz Deutschland ausgerollt und verbreitet werden. Somit kann das bundesweite Potenzial an Einsparungen ausgeschöpft werden. In der Vergangenheit war es für die Projektnehmer*innen herausfordernd, ein Konzept zur Einsparung von Treibhausgasemissionen innerhalb von drei Jahren zu entwickeln, zu erproben, bundesweit auszurollen und gleichfalls erste Verstetigungsansätze zu konzipieren. Diese Anforderungen sollten mit Etablierung des Modul 2 entschlackt und geschärft werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Tendenzen und Entwicklungen im Pilotprojekt von Modul 1 innerhalb von Modul 2 noch intensiver zu adressieren und zu berücksichtigen. Hier wird den dynamischen Prozessen und Erkenntnissen innerhalb der Projektdurchführung Rechnung getragen.“
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Geförderte Klimaschutzprojekte im Modul 2 – zwei Beispiele
„Escape Climate Change expanded“
Das Projektteam hat im Vorgängerprojekt „Escape Climate Change“ das Konzept von „Escape Games“ mit dem Thema Klimaschutz kombiniert. Entwickelt wurde eine Spielebox, die Schulen bundesweit und kostenfrei bestellen konnten. Aufgrund des andauernden hohen Interesses an dem Spiel wird es nun in dem anschließenden Verstätigungsprojekt „Escape Climate Change expanded“ in ganz Deutschland weiterverbreitet. Dafür werden neue Varianten für unterschiedliche Altersklassen und ein Verleihsystem entwickelt.„Klimaretter – Lebensretter“
Die Stiftung Viamedica entwickelte im Pilotprojekt ein Online-Tool, das Beschäftigte der deutschen Gesundheitsbranche zu einfach umsetzbaren Klimaschutzaktionen am Arbeitsplatz motiviert. Die hier gemachten Erfahrungen werden nun im Verstetigungsprojekt weiter genutzt: Ziel ist, dass sich deutlich mehr Mitarbeitende und Unternehmen an dem Projekt mitwirken. Um das Projekt in der Branche und bei der Öffentlichkeit bekannter zu machen, wird das Nachfolgevorhaben von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit und Kampagne begleitet.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit kann die jeweilige Kommune einen Förderantrag stellen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Es handelt sich um ein zweistufiges wettbewerbliches Verfahren, bei dem im ersten Schritt eine Skizze eingereicht wird. Die besten Anträge werden dann zur Antragstellung aufgefordert. Alle Details finden Sie im Förderaufruf unter Punkt 7 oder auf der entsprechenden Webseite vom PtJ.
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Unser Tipp für die Ermittlung von Treibhausgaseinsparungen
Förderanträge für Klimaschutzprojekte und -maßnahmen sollen möglichst fundierte Aussagen zu den potenziellen Treibhausgaseinsparungen (THG-Einsparungen) treffen. Die 14-seitige Handreichung „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“ unterstützt Sie bei der Definition und Quantifizierung dieser Angaben. Sie erfahren unter anderem, wie Sie mit gesicherten Methoden und auf nachvollziehbare und überprüfbare Art und Weise, die geplanten und erreichten THG-Minderungen berechnen und abschätzen können.
Beratung zu den Fördermöglichkeiten
Sie haben Fragen zum Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte? Das Team vom Projektträger Jülich (PtJ) berät Sie gern telefonisch unter 030 20199-488 sowie per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de