Antragsfenster für die Kommunalrichtlinie öffnet am 1. Januar 2018
Ob Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Kitaküchen oder die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin: Eine Förderung über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) macht kommunale Klimaschutzprojekte möglich.
Vom 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen, gemeinnützige Sportvereine, kommunale Unternehmen sowie andere lokale Akteurinnen und Akteure im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMUB wieder Fördergelder für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten beantragen. Gefördert werden sowohl strategische als auch investive Maßnahmen. Besonders attraktiv ist das Programm für Kommunen, die aufgrund ihrer Haushaltslage nur über begrenzte Finanzmittel verfügen: Sie können erhöhte Zuschüsse erhalten. Förderanträge können im Antragszeitraum beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Ein weiteres Antragfenster ist vom 1. Juli bis 30. September 2018 geöffnet.
Fragen zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie und zu weiteren Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) persönlich unter 030 39001 170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMUB tätig.
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der NKI des BMUB. Seit 2008 haben mehr als 11.500 Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, kommunale Akteurinnen und Akteure dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.