Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

01. Okt. 2018

BMU baut Förderung für Klimaschutz in Kommunen stark aus

Die neue Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) schafft für kommunale Akteurinnen und Akteure zusätzliche Fördermöglichkeiten, vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung. Der Kreis der Antragsberechtigten wird erweitert und neue Akzente im Energie- und Umweltmanagement gesetzt.

Am 1. Januar 2019 tritt die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des BMU in Kraft. Maßnahmen, die sich bewährt haben, bleiben in der neuen Richtlinie erhalten und werden durch neue spannende Förderschwerpunkte ergänzt.

Neu ist etwa, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.

Finanzschwache Kommunen  Bildungsträger und Sportvereine werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Sie profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten.

Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig.

Fragen zur Kommunalrichtlinie und anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig.

Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI fördert das BMU seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen – und das sehr erfolgreich. Rund 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen haben bis Ende 2017 von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurin-nen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnah-men ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Fördergelder in Höhe von rund 560 Millionen Euro haben bundesweit zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 908 Millionen Euro aus-gelöst.