BMU fördert umweltfreundliche Klimaanlagen in Bonner Straßenbahnen – mit CO2 als Kältemittel
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Stadtwerke Bonn beim Kauf von 26 neuen Straßenbahnen mit innovativen Klimaanlagen, bei denen das klimafreundliche Kältemittel Kohlenstoffdioxid (CO2) zum Einsatz kommt. Die Förderung mit rund 270.000 Euro erfolgt mit Mitteln der Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Stadtwerke Bonn beim Kauf von 26 neuen Straßenbahnen mit innovativen Klimaanlagen, bei denen das klimafreundliche Kältemittel Kohlenstoffdioxid (CO2) zum Einsatz kommt. Die Förderung mit rund 270.000 Euro erfolgt mit Mitteln der Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Jede der 26 Straßenbahnen erhält vier CO2 –Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von 2 x 5 kW für die Fahrerkabine und 2 x 27 kW für den Fahrgastraum. Erstmals wird so bei der Straßenbahnklimatisierung im großen Stil in insgesamt 104 Anlagen auf die Verwendung von halogenierten Kältemitteln verzichtet.
CO2 ist das bekannteste Treibhausgas, das bei der Verbrennung von Öl und Kohle in großen Mengen freigesetzt wird und dadurch maßgeblich zum Klimawandel beiträgt. Eingesetzt als Kältemittel gilt CO2 aber als äußerst klima- und umweltfreundlich, denn im Vergleich zu anderen Kältemitteln weist CO2 mit 1 ein sehr geringes Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) auf. Heute noch weit verbreitete Kältemittel, sogenannte fluorierte Treibhausgase (F-Gase), haben die mehrere hundert- bis mehrere tausendfache Klimawirkung. Aufgrund ihrer hohen Klimawirksamkeit tragen F-Gase zur Klimaerwärmung bei, vor allem dann, wenn sie durch Leckagen in der Klimaanlage ungehindert in die Atmosphäre gelangen.
Um den Umstieg auf klimafreundliche Klimatisierung zu erleichtern, wurde den Stadtwerken Bonn ein Förderbetrag von rund 270.000 Euro bewilligt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. Bei dieser Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das BMU als Bewilligungsbehörde tätig.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie.