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20. Jan. 2025

BMWK unterstützt Kommunen mit 109 Millionen Euro für die kommunale Wärmeplanung

Die Impulsförderung kommunale Wärmeplanung ist erfolgreich: Es wurden über 1.300 Förderanträge mit einem Volumen von 109 Millionen Euro bewilligt.

Überirdische Rohrleitungen für Fernwärme verlaufen durch eine grüne Landschaft bei klarem Himmel.
Überirdische Rohrleitungen symbolisieren die Infrastruktur für nachhaltige kommunale Wärmeplanung.
© Shutterstock/LegART

Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung leisten Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende. Ziel der Impulsförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) war, Städte und Gemeinden durch finanzielle Unterstützung zu befähigen, die Wärmeplanung vor Ort sehr zügig anzugehen. Das Interesse und die Nachfrage nach der Impulsförderung waren sehr groß: Rund 3.300 Kommunen in über 1.300 Projekten profitieren von der Förderung. Mit Blick auf das Ziel einer bezahlbaren, sicheren und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045, die die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt, ist das ein wichtiges Zeichen. Kommunale Wärmepläne sind strategische Planungswerkzeuge, die Kommunen dabei helfen, lokale Potenziale für eine bezahlbare, sichere und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu identifizieren und zu erschließen. Zudem sind sie Orientierungshilfe für entsprechende Investitionsentscheidungen vor Ort.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Erstellung kommunaler Wärmepläne seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie der nationalen Klimaschutzinitiative mit 90 Prozent der jeweiligen Gesamtvorhabenkosten bezuschusst. Finanzschwache Kommunen konnten eine Vollfinanzierung erhalten. Förderfähige Maßnahmen umfassten neben der Erstellung kommunaler Wärmepläne auch die Unterstützung durch fachkundige externe Dienstleister bei der Organisation und Durchführung einer Akteursbeteiligung sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 1. Januar 2024 können keine neuen Anträge über die NKI gestellt werden. Seither unterstützt die Bundesregierung die Erstellung kommunaler Wärmepläne auch durch eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder in Höhe von 500 Millionen Euro im Zeitraum 2024 bis 2028. Die Länder geben diese Mittel über sogenannte Konnexitätszahlungen an die planungsverantwortlichen Stellen – in der Regel die Kommunen – weiter.

Mit der Kommunalrichtlinie, dem größten nationalen Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz, unterstützt die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 den Klimaschutz vor Ort.

Informationen und Unterstützungsangebote zur kommunalen Wärmewende bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle/Saale im Auftrag des BMWK. Dort erhalten Sie auch den „Leitfaden Wärmeplanung“. Zu Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz berät die Agentur für kommunalen Klimaschutz telefonisch unter 030 39001-170 sowie per E-Mail.