Corona-Info für Projekte, die vom Projektträger Jülich betreut werden
Die Entwicklungen rund um Covid-19 werfen auch bei NKI-Projektnehmer*innen viele Fragen auf. Das BMU reagiert darauf und beantwortet häufig gestellte Fragen zu den Auswirkungen der Krise in einem FAQ-Katalog.
Durch die Einschränkungen, die mit der Corona-Epidemie verbunden sind, können in vielen Fällen auch Vorhaben, die mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert werden, gegebenenfalls nicht wie geplant durchgeführt werden. Das Bundesumweltministerium und der Projektträger Jülich werden Sie als Zuwendungsnehmer dabei unterstützen, geeignete Lösungen zu finden und die Folgen abzumildern. Hierzu ist es notwendig, die Ihnen durch die Zuwendungsbewilligung und deren Nebenbestimmungen auferlegten Mitteilungspflichten (Nr. 5 ANBest-P, Nr. 5 ANBest-Gk beziehungsweise Nr. 4 ANBest-P-Kosten) nicht als lästige Auflagen, sondern als Wegweisung zu verstehen, die Ihnen zeigt, hinsichtlich welcher Konstellationen die Kommunikation mit der Bewilligungsbehörde besonders wichtig ist. Durch Ihre aktive und verantwortungsvolle Mitwirkung als Zuwendungsempfänger, eröffnen Sie der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, Sie frühzeitig unterstützen zu können. Nachfolgend haben wir daher einige Hinweise für Zuwendungsempfänger und Vorhaben zusammengestellt, die bei Förderungen im Rahmen der NKI zu beachten sind:
I. Wenn Fristen nicht eingehalten werden können (Fristverlängerung)
Wenn aufgrund der Corona-Epidemie die in den Zuwendungsbescheiden und den dazugehörigen Nebenbestimmungen enthaltenen Fristen nicht eingehalten werden können oder konnten, senden Sie bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Frist per E-Mail an die Ihnen aus den Projektunterlagen bekannten zuständigen Bearbeiter*innen beim Projektträger Jülich.
Dies betrifft neben den allgemeinen Fristen zur Vorlage von Zwischenberichten, Zwischennachweisen, Schlussberichten und Verwendungsnachweisen sowie vorhabenspezifischen Fristen aus dem Zuwendungsbescheid auch Fristen, die in den weiteren Hinweisen und Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide oder in den Arbeitsplänen Ihrer Vorhaben enthalten sind.
Legen Sie zur Begründung Ihres Antrags auf Fristverlängerung bitte kurz dar, warum die Frist nicht eingehalten werden kann / konnte und benennen Sie den Zeitpunkt bis wann die Unterlagen nachgereicht werden können.
II. Wenn es zu Verzögerungen in der Vorhabenumsetzung kommt und absehbar ist, dass das Vorhaben innerhalb des Förderzeitraums nicht abgeschlossen werden kann (Laufzeitverlängerung)
In diesen Fällen kann eine begründete Verlängerung des Förderzeitraums beantragt werden. Legen Sie zur Begründung Ihres Antrags auf Laufzeitverlängerung bitte kurz und nachvollziehbar dar, warum sich das Vorhaben verzögert. Stellen Sie bitte zudem dar, welche Maßnahmen Sie zur Zielerreichung einleiten werden (siehe hierzu die Ausführungen unter III.).
Einen Scan des schriftlichen Antrags können Sie dem / der für Ihr Vorhaben zuständigen Bearbeiter / in vorab zuschicken.
Für die Kommunalrichtlinie finden Sie das Antragsformular auf Laufzeitverlängerung auf der PtJ-Webseite oder direkt hier.
III. Wenn aufgrund von Verzögerungen in der Vorhabenumsetzung die Fördermittel nicht in der jahresmäßigen Verteilung gemäß Zuwendungsbescheid benötigt werden (Mittelverschiebung)
Bitte versuchen Sie zunächst, den Arbeitsplan des Vorhabens entsprechend umzustellen beziehungsweise anzupassen. Arbeitspakete, die unter den derzeitigen Bedingungen erledigt werden können, sollten vorgezogen werden, und Arbeitspakete, die derzeit nicht erledigt werden können, sollten im Gegenzug zeitlich nach hinten gestellt werden. Nehmen Sie hierzu mit den für Ihr Vorhaben zuständigen Bearbeiter*innen Kontakt auf, da umfangreiche Umstellungen des Arbeitsprogramms gegebenenfalls einen Änderungsbescheid erfordern.
Nur wenn trotz einer Umstellung des Arbeitsprogramms nicht vermieden werden kann, dass Fördermittel in kommende Jahre übertragen werden müssen, kommt neben einer Verlängerung des Förderzeitraums auch eine sogenannte Mittelverschiebung in Betracht. Nehmen Sie bitte auch in diesem Fall möglichst frühzeitig mit den für Ihr Vorhaben zuständigen Bearbeiter*innen des Projektträgers Kontakt auf.
Für die Kommunalrichtlinie finden Sie das Antragsformular auf Laufzeitverlängerung auf der PtJ-Webseite oder direkt hier.
IV. Wenn Sie aufgrund von Verzögerungen in der Vorhabenumsetzung befürchten, dass die Fördermittel nicht ausreichen
Bitte versuchen Sie auch in diesem Fall zunächst den Arbeitsplan des Vorhabens entsprechend umzustellen beziehungsweise so anzupassen, dass Mehrausgaben / -kosten soweit wie möglich vermieden werden.
Soweit Mehrausgaben infolge laufender Kosten entstehen (zum Beispiel Gehälter, Mieten etc.), die auch durch Umstellungen / Anpassungen im Vorhabenablauf nicht vermieden werden können, bemühen Sie sich bitte zunächst um die bei den entsprechenden öffentlichen Stellen (zum Beispiel Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung stehenden Corona-Sonderförderungen. Bitte prüfen Sie insbesondere bei Ausgaben für Personal auch die Möglichkeit, zunächst Urlaub, Arbeitszeitausgleich etc. und zum Beispiel auch Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig mit den für Ihr Vorhaben zuständigen Bearbeiter*innen Kontakt auf.
V. Wenn Ausgaben / Kosten durch Corona bedingte Absagen, Stornierungen, Ausfälle entstehen
Nicht vermeidbaren Ausgaben / Kosten, die durch Corona bedingte Absagen, Stornierungen, Ausfälle entstehen, können zuwendungsfähig sein, wenn alles unternommen beziehungsweise geprüft wurde, um Stornierungs- beziehungsweise Ausfallkosten soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise so niedrig wie möglich zu halten. Beachten Sie daher bitte geltende Stornierungsfristen und fragen Sie nach vergünstigten, zuvor nicht vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Dies gilt zum Beispiel für Veranstaltungen, die im Rahmen von Vorhaben von den Zuwendungsempfängern selbst durchgeführt werden sollen. Dies gilt aber zum Beispiel auch für Ausgaben / Kosten, die im Rahmen der im Vorhaben geplanten Teilnahme an einer (abgesagten) Veranstaltung entstehen / entstanden sind. Legen Sie dazu bitte mit dem Verwendungsnachweis / Zwischennachweis eine entsprechende Kurzbegründung vor, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass die Entstehung der Ausgaben / Kosten unvermeidbar war.