Fachkräftemangel im kommunalen Klimaschutz: Was können Kommunen tun?
Im Webinar der Agentur für kommunalen Klimaschutz drehte sich alles um Beispiele aus der Praxis. Zwei Kommunen sprachen über ihren Umgang mit dem Fachkräftemangel im Klimaschutz und Lösungsansätze.
Das Webinar aus der Reihe „Werkzeuge für die treibhausgasneutrale Kommune“ fand am 13. August 2024 statt und trug den Titel „Dem Fachkräftemangel im kommunalen Klimaschutz begegnen – bewährte Lösungsansätze“. Die Veranstaltung ging der Frage nach, wie beispielsweise ein Energiesparcontracting-Vorhaben oder die Einrichtung einer übergeordneten Klimaschutzkoordination auf Landkreisebene Kommunalverwaltungen entlasten können. In Zeiten des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst allgemein – und im kommunalen Klimaschutz im Besonderen – besteht in Kommunen ein besonderes Interesse am Thema. Mehr als 100 Teilnehmende diskutierten mit den Referierenden über Lösungsansätze.
Fachkräftemangel – große Hürde für den kommunalen Klimaschutz
Das Potenzial kommunaler Klimaschutzmaßnahmen wird durch den Mangel an Fachkräften gefährdet. Denn Kommunen sind zentrale Akteure im Klimaschutz – ob sie durch eine zukunftsweisende Stadtplanung die nachhaltige Mobilität fördern, durch die Sanierung kommunaler Liegenschaften Energie und Treibhausgasemissionen einsparen oder durch gezielte Kampagnen die Bürgerinnen und Bürger für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sensibilisieren. Allerdings benötigt die erfolgreiche Umsetzung solcher Klimaschutzmaßnahmen entsprechende Fachkräfte – und diese fehlen vielfach.
Eine niederländische Studie von 2022 zeigt, dass in Deutschland über 52.000 zusätzliche Stellen in den Verwaltungen geschaffen werden müssten, um bis 2030 einen klimaneutralen Gebäudebestand umzusetzen. Verstärkt wird der Fachkräftemangel durch zwei Aspekte: Zum einen sind laut dem Deutschen Beamtenbund aktuell mehr als 165.000 Stellen in den Kommunalverwaltungen nicht besetzt. Zum anderen ist knapp ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 55 Jahre und damit kurz vor dem Ruhestand.
Deshalb stellt sich die Frage: Was kann eine Kommune tun, um trotz des Fachkräftemangels im kommunalen Klimaschutz voranzukommen und Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen? Zwei der vielfältigen Lösungsansätze stellten die Referierenden in der Veranstaltung vor.
Aus der Praxis für die Praxis – Wie kann Energiesparcontracting dabei helfen, die Kommunalverwaltung bei Sanierungsvorhaben zu entlasten?
Nach einer Kurzvorstellung der Unterstützungsangebote für Kommunen durch die Agentur für kommunalen Klimaschutz startete Frau Kristina Fitz, Energie- und Klimamanagerin des Landkreises Unstrut-Hainich, mit Ihrem Vortrag.
Der Landkreis Unstrut-Hainich hat sich erfolgreich beim Kompetenzzentrum Contracting als Modellvorhaben beworben und setzt aktuell ein Energiesparcontracting für eigene Liegenschaften um. Frau Fitz erläuterte zunächst, was ein Energiesparcontracting ist und warum sich der Landkreis dafür entschieden hat, sich als Modellvorhaben um eine Unterstützung und Begleitung durch das Kompetenzzentrum Contracting zu bewerben. Im Rahmen des Vorhabens werden während der Contractinglaufzeit von zwölf Jahren zwölf kommunale Liegenschaften mit insgesamt 37 Gebäuden energetisch saniert. Die Sanierung umfasst unter anderem eine Modernisierung der Wärmetechnik, eine Gebäudeautomation, eine Sanierung der Beleuchtungsanlagen und eine Dämmung der obersten Geschossdecken. In einigen Liegenschaften wird außerdem eine Lüftungs- und Klimatechnik eingebaut oder modernisiert.
Im Vortrag wurden das Vorgehen und die Ergebnisse der Grobanalyse vorgestellt, was auf großes Interesse der Teilnehmenden stieß. Die Investitionskosten für die zwölf Liegenschaften wurden auf knapp 4,4 Millionen Euro geschätzt. Durch die energetische Sanierung können jährlich ungefähr 420.000 Euro netto an Energiekosten eingespart werden, weshalb sich die Investitionen über die Projektlaufzeit amortisieren.
Frau Fitz betonte in ihrem Vortrag, dass durch das Energiesparcontracting die Kommunalverwaltung entlastet wird – sowohl im fachlichen (zum Beispiel im Hochbauamt) als auch im administrativ-organisatorischen Bereich (zum Beispiel in der Vergabestelle). So musste nur eine Vergabe für den Contractingnehmer geschrieben werden, statt vielen Ausschreibungen für die einzelnen Liegenschaften.
Mehr Informationen zum Modellvorhaben des Landkreises Unstrut-Hainich finden Sie in diesem Video der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Gemeinsam statt einsam – Unterstützung für kreisangehörige Städte und Gemeinden durch den Landkreis Berchtesgadener Land
Manuel Münch ist Leiter der Stabsstelle Landkreisentwicklung beim Landratsamt Berchtesgadener Land. Der Landkreis ist ländlich geprägt und umfasst 15 Gemeinden und Städte. Herr Münch hat die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination im Landkreis mit initiiert und die Umsetzung betreut.
Der Vortrag von Herrn Münch beschäftigte sich damit, wie eine übergeordnete Organisation wie ein Landkreis mit der Einrichtung einer Klimaschutzkoordination kleine Gemeinden im Kreisgebiet unterstützen kann. Durch die Etablierung zentraler Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und den Wissenstransfer kann die Klimaschutzkoordination gemeindeübergreifende Vorhaben voranbringen. Sie adressiert die Herausforderung des Zeit- und Personalmangels insbesondere bei kleinen Kommunen effektiv, indem sie eben jener Gemeinden ressourcenschonend unterstützt. Der Landkreis Berchtesgadener Land war der erste Landkreis in Deutschland, der mit Hilfe einer Förderung über die Kommunalrichtlinie 2022 eine Klimaschutzkoordination einrichtete. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewährte dem Landkreis einen Bundeszuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Maßnahmen, die bisher von der Klimaschutzkoordination umgesetzt wurden, sind vierteljährliche Klimaschutznetzwerktreffen zu wechselnden Themen und die Erstellung einer Treibhausgas- und Energiebilanz für die 15 kreisangehörigen Kommunen. Auch auf Landkreisebene entwickelte zentrale Sanierungs- und Solarkampagnen wurden den Kommunen ressourcenschonend zur Nachahmung und Übernahme angeboten. Der zentrale Lösungsansatz hat sich für den Landkreis Berchtesgadener Land bewährt, weshalb die Klimaschutzkoordination nach Auslaufen der vierjährigen Förderung verstetigt werden soll.
Antragsberechtigung für Contractoren über die Kommunalrichtlinie
Seit 2022 können Contractoren für Kommunen Anträge für investive Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie stellen. Besonders gefragt sind die Förderschwerpunkte zur Sanierung der Innen- und Straßenbeleuchtung, die Sanierung von Beckenwasserpumpen und die Energieeffizienzoptimierung im Bereich der Trinkwasser- und Abwasserversorgung.
Der Vorteil für die Kommunen ist, dass die Antragsvor- und -ausarbeitung beim Contractor liegt. Auch die tatsächliche Sanierung der kommunalen Liegenschaften wird durch die Contractoren hauptverantwortlich ausgeführt. Mehr Informationen zur Antragsberechtigung von Contractoren finden Sie in der Kommunalrichtlinie in Kapitel 5.2 und 5.3.
Alle investiven Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie finden Sie hier.