Aktualisierte Information zur Förderung der Wärmeplanung
Die Förderung von Wärmeplänen im Rahmen der Kommunalrichtlinie lief mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 zum Ende des Jahres 2023 aus. Zur Unterstützung der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen wird der Bund den Ländern zeitlich befristet von 2024 bis 2028 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Finanzmittel des Bundes fließen über einen erhöhten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer in die jeweiligen Landeshaushalte. Ermöglicht wird dies über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), die noch im Jahr 2024 erfolgen wird. Weiterführende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu finden.