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04. Okt. 2021

Kicken für den Klimaschutz: Fördermöglichkeiten für Fußballvereine

Sportstätten modernisieren, Trainingsbedingungen verbessern, Betriebskosten sparen – und nebenbei das Klima schützen: Für Fußballvereine lohnt es sich, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, mit Fördermitteln über die NKI des Bundesumweltministeriums. Ein Überblick über Chancen und Nutzen.

Fußball im Tor
Fußball im Netz
© tratong / shutterstock

Damit der Spaß am Fußball nicht an veralteten Sportstätten scheitert, können Fußballvereine finanzielle Unterstützung für die energieeffiziente Modernisierung der Infrastruktur beantragen. Investieren sie beispielsweise in eine deutlich hellere LED-Flutlichtbeleuchtung, ein neues Belüftungssystem oder eine ressourcenschonende Warmwasserbereitung, erhalten sie bis zu 45 % der Kosten als Zuschuss vom Bundesumweltministerium. 

Die Investitionen vor Ort freuen nicht nur die Sportler*innen, sondern auch Klima und Kassenwart*in: Denn klimafreundliche Lösungen sparen nicht nur jede Menge Treibhausgasemissionen, sie senken auch die Stromkosten.

In diesem Jahr lohnt es sich ganz besonders, Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten zu beantragen: Bis 31. Dezember 2021 gelten verbesserte Förderkonditionen. Dazu zählen um jeweils 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquoten sowie reduzierte Mindesteigenanteile. 

Kooperation mit dem DFB: Online-Veranstaltung für Fußballvereine am 26. Oktober 2021

Über die Fördermöglichkeiten für Fußballvereine im Klimaschutz informiert das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das im Auftrag des BMU tätig ist, zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 26. Oktober 2021. Hier geht’s zur Anmeldung.

Für alle Fußballvereine, die schon jetzt die Initiative ergreifen wollen: Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie hilft das Team des SK:KK gerne weiter – telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.

Anträge über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums können das ganze Jahr über gestellt werden. Antragsberechtigt für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten.