Kommunaler Klimaschutz: Neuer Film des SK:KK stellt Kommunalrichtlinie vor
Was haben Kommunen, Sportvereine, Schulen und kommunale Unternehmen gemein? Sie alle können für ihre lokalen Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert werden. Der neuer Film des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das im Auftrag des BMUB agiert, erklärt die Kommunalrichtlinie.
Kommunen oder kommunale Akteurinnen und Akteure investieren in eine Maßnahme zum Klimaschutz und das BMUB übernimmt einen großen Teil der Kosten. Dadurch sparen sie Energiekosten, steigern die Lebensqualität vor Ort und tun etwas für die Umwelt, weil die Treibhausgase sinken. In drei Minuten erklärt der neue Film des SK:KK, wer förderberechtigt ist und wie die Kommunalrichtlinie funktioniert. Entstanden ist das Video in Zusammenarbeit des SK:KK mit dem Hannoveraner Filmemacher Nick Böse.
Das Video richtet sich an potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem kommunalen Umfeld, die die Kommunalrichtlinie nutzen möchten oder neugierig sind, welche Förderung möglich ist. In Kommunen sind verschiedene Akteurinnen und Akteure berechtigt, Förderanträge zu stellen – etwa Sportvereine, Religionsgemeinschaften, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen und natürlich die Kommune selbst. Sie haben viele Möglichkeiten, im Klimaschutz aktiv zu werden: auf LED-Leuchten umsteigen, alte Elektrogeräte und Lüftungsanlagen gegen energiesparende tauschen, Mobilitätskonzepte entwickeln, die auf ÖPNV-Nutzung oder Radverkehr setzen oder etwa Klimaschutzpersonal einstellen.
Seit 2008 hat das BMUB mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mehr als 11.500 Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen unterstützt. Das SK:KK, das beim Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelt ist, berät Kommunen und Akteure des kommunalen Umfelds zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinien und weiteren Förderprogrammen der NKI.