Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

31. März 2025

Kommunalrichtlinie: 270 Millionen Euro für den Klimaschutz

Die Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) wirkt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung für das Jahr 2024. Seit 1. Februar 2025 können Kommunen und kommunale Akteure neue Förderanträge stellen.

Eine Lupe ist auf runde Holzbausteine gerichtet. Auf ihnen sind in grün Symbole zu sehen: Ein Elektroauto, eine Photovoltaikanlage, eine Weltkugel, eine Fabrik, und eine Wolke, auf der CO2 steht.
Mit der KRL unterstützt das BMWK Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
© MMD Creative | Shutterstock

2024 mit guter Bilanz

Mehr als 3.000 Projekte haben im vergangenen Jahr mit Fördergeldern der Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte für ein lebenswertes Jetzt und eine nachhaltige Zukunft umgesetzt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Insgesamt belief sich die Fördersumme im Jahr 2024 auf 270 Millionen Euro. Diese Zuschüsse haben Gesamtinvestitionen in Höhe von weiteren 200 Millionen Euro ausgelöst.

Von der Förderung profitiert haben sowohl investive Vorhaben, die unter anderem Modernisierungsbedarfe adressieren, als auch strategische Vorhaben, bei denen etwa Personalstellen, Konzepte und Beratungsleistungen bezuschusst werden. Seit 1. Februar 2025 ist eine Antragstellung für die Kommunalrichtlinie, die Ende vergangenen Jahres überarbeitet wurde, wieder möglich.

Das Jahr 2024 zeigt, wie relevant die Richtlinie, die 2008 ins Leben gerufen wurde, für die Initiierung von Klimaschutzmaßnahmen und die damit verbundene Treibhausgasminderung in Kommunen ist. Mit den im investiven Bereich der Kommunalrichtlinie (KRL) neu geförderten Maßnahmen können zusätzlich circa 114.400 Tonnen CO2-Äquivalente netto pro Jahr eingespart werden. Besonders wirkungsvolle Maßnahmen waren im vergangenen Jahr Projekte zur Deponiesanierung (mehr als 82.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zusätzlich), zur Modernisierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (13.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zusätzlich) sowie Energieeffizienzmaßnahmen in der Abwasserbewirtschaftung (8.200 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zusätzlich).

Hinzu kommt eine zusätzliche Treibhausgasminderung von mehr als 495.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr aus neu bewilligten Vorhaben im strategischen (nicht-investiven) Bereich. Der wirkungsvollste Förderschwerpunkt ist das Klimaschutzmanagement, weil das Personal vor Ort viele weitere Klimaschutzmaßnahmen initiiert.

Förderanträge für die Kommunalrichtlinie seit 1. Februar 2025 möglich

Seit dem 1. Februar 2025 können Anträge für die überarbeitete Kommunalrichtlinie gestellt werden. Die Förderung wurde vereinfacht und noch zielgerichteter ausgestaltet. Mit den Änderungen werden bürokratische Hürden abgebaut und kommunale Akteure noch besser bei der Durchführung von Klimaschutzprojekten unterstützt.

Die Neuerungen umfassen unter anderem:

  • Die Förderung wurde vereinfacht und beschleunigt für schnellere Bewilligungen. Unter anderem wurde eine Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro für Kommunen eingeführt.
  • Die Richtlinie wurde an die neue Fassung maßgeblicher EU-Verordnungen angepasst, um Förderanträge, die als staatliche Beihilfen eingestuft werden, nach den Vorgaben der europäischen Gesetzgebung zu bewilligen.
  • Die Mindestzuwendung wurde auf 10.000 Euro erhöht, um verstärkt mittlere und größere Vorhaben anzureizen.

Förderanträge können im Portal easy-Online unkompliziert und papierlos mittels TAN-Verfahren eingereicht werden.

Das ist die Kommunalrichtlinie

Mit der KRL unterstützt das BMWK Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Das größte Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz, das 2008 ins Leben gerufen wurde, ist Teil der NKI.

Seit 2008 wurden über die KRL mehr als 29.000 Projekte mit mehr als 1,5 Milliarden Euro gefördert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von rund 3,6 Milliarden Euro ausgelöst. Die Gesamt-Treibhausgas-Minderung durch die Maßnahmen beläuft sich auf 5,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr, davon 1,2 Millionen Tonnen durch investive Vorhaben und 4,2 Millionen Tonnen durch nicht-investive strategische Vorhaben.

Das Angebot der Agentur für kommunalen Klimaschutz

Im Auftrag des BMWK unterstützt die Agentur für kommunalen Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, Klimaschutzprojekte vor Ort erfolgreich umzusetzen. Zum Angebot der Agentur gehören neben der Beratung zu Förderprogrammen im kommunalen Klimaschutz auch Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen sowie eine Vielzahl an praxisorientierten Publikationen. Sie erreichen die Agentur telefonisch unter 030 39001 170 sowie per E-Mail an agentur@klimaschutz.de.

Ihre Fragen zur Antragstellung über die Kommunalrichtlinie beantwortet die Veranstaltungsreihe „Antragstellung leicht gemacht“. Diese Online-Sprechstunden führt die Agentur gemeinsam mit dem Projektträger Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) durch.

 

Weiterführende Informationen