Licht an für den Klimaschutz: BMU fördert Beleuchtungssanierung im öffentlichen Nahverkehr
Ob Haltestelle oder Bahnsteig: Die richtige Ausleuchtung an Knotenpunkten des ÖPNV trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei. Verkehrsunternehmen und Stadtwerke leisten mit dem Austausch der Beleuchtung durch hocheffiziente LED-Technik auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Das BMU fördert entsprechende Sanierungsvorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört zu den wichtigen Säulen einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – in kleinen ländlichen Kommunen wie in Großstädten–. Deshalb unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Gestaltung einer klimafreundlichen ÖPNV-Infrastruktur.
Förderung von hocheffizienter Beleuchtungstechnik
Über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gewährt das BMU Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der Gesamtinvestition – zum Beispiel für die Beleuchtungssanierung an Bushaltestellen, in U-Bahnhöfen oder Wartehallen. Antragsberechtigt dafür sind Kommunen und Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Für Antragstellende aus den vier Braunkohlerevieren gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 40 Prozent.
NEU! Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten erweitert. Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie profitieren bis Ende 2021 von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Für alle Förderschwerpunkte, darunter auch die Beleuchtungssanierung, werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht.
Finanzielle Unterstützung gibt es für:
- die Anschaffung hocheffiziente Beleuchtungstechnik bei der Außen-, Innen- und Hallenbeleuchtung einschließlich Steuer- und Regelungstechnik
- die Beauftragung von qualifiziertem Fachpersonal, das die Technik installiert,
- die Demontage und Entsorgung der alten Beleuchtungstechnik durch Fachpersonal
- projektbegleitende Ingenieursdienstleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI
Voraussetzung für die Förderung: Die Treibhausgasemissionen müssen sich durch die Sanierung mindestens halbieren. Neben der Modernisierung fördert das BMU auch die Installation neuer Lichtpunkte an bislang unzureichend ausgeleuchteten Orten. Dazu gehören Fußgängerübergänge oder Bushaltestellen.
Fragen zu diese und weiteren Fördermöglichkeiten der NKI beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das Interessierte kostenlos unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de berät.
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