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15. Feb. 2021

Neue Förderrichtlinien für Mikro-Depots und E-Lastenräder

Zum 1. März 2021 treten zwei neue Richtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Kraft. Von den attraktiven Förderbedingungen profitieren unter anderem Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik.

Das Bild zeigt einen E-Lastenfahrrad fahrenden Kurier.
© Adobe Stock / David Fuentes

Durch nachhaltige Logistikkonzepte sollen der innerstädtische Verkehr entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Lastenräder und Mikro-Depots können in diesem Bereich wie im Alltagsverkehr einen Beitrag leisten. Die beiden neuen Förderprogramme für Mikro-Depots und E-Lastenräder richten sich beispielsweise an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.

Die Mikro-Depot-Richtlinie

Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung vom letzten Umschlagsort zum Endkunden emissionsfrei erfolgt. Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ausdrücklich erwünscht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren werden die förderfähigen Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots. Dazu zählen die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2024. Die Antragstellung erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Infos finden Sie hier.

Die E-Lastenrad-Richtlinie

Der Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten nimmt zu – nicht zuletzt durch den Boom des Online-Handels, und das nicht erst in Zeiten der Corona-Pandemie. Deutschlandweit werden jährlich rund drei Milliarden Pakete ausgeliefert, das sind mehr als zehn Millionen Sendungen pro Werktag. Problematisch ist, dass viele Lieferfahrzeuge Geh- und Radwege versperren und eine zunehmende Luftbelastung durch Abgasemissionen verursachen. Eine Möglichkeit, den Lieferverkehr auf dem letzten Abschnitt umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, ist der Einsatz von Cargo-Bikes. Die Räder verursachen keine Schadstoffemissionen und kaum Verkehrsstörungen.

Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder beziehungsweise –anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen.

Von der Förderung können profitieren:
-    Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
-    Kommunen,
-    Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts,
-    rechtsfähige Vereine und Verbände und
-    private Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Handwerk und Pflege, wie Klempner*innen oder Hebammen, die in der Innenstadt unterwegs sind und dabei Werkzeug und Material oder medizinische Ausrüstung dabeihaben.

Gerade im städtischen Bereich bieten diese Räder eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren LKW.

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden.