Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020
Anträge künftig ganzjährig möglich / Förderung für Radverkehrsprojekte schon ab 5.000 Euro
Die Antragstellung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte auf 5.000 Euro herabgesetzt.
Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit den Kommunen größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen.
Neben der ganzjährigen Antragstellung wurde der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro abgesenkt. Damit soll es insbesondere kleinen Gemeinden erleichtert werden, Radverkehrsprojekte umzusetzen. Ferner haben Antragsteller künftig die Möglichkeit im Rahmen der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.
Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an (telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk@klimaschutz.de).