Neues Antragsfenster für die Kommunalrichtlinie öffnet am 1. Juli 2018
Von der Einstiegsberatung über die Förderung des Radverkehrs bis hin zur Einstellung einer Klimaschutzmanagerin: die Angebote der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ermöglichen eine Vielzahl an kommunalen Klimaschutzprojekten.
Vom 1. Juli bis 30. September 2018 können Kommunen, gemeinnützige Sportvereine, kommunale Unternehmen sowie andere lokale Akteurinnen und Akteure im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMU wieder Fördergelder beantragen, um Klimaschutzprojekte umzusetzen. Gefördert werden sowohl strategische als auch investive Maßnahmen. Für finanzschwache Kommunen ist das Programm besonders attraktiv: Sie können erhöhte Zuschüsse erhalten. Förderanträge können im Antragszeitraum beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Fragen rund um die Kommunalrichtlinie und die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig.
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der NKI des BMU. Von 2008 bis Ende 2017 haben über 3.000 Kommunen mit mehr als 12.500 Klimaschutzprojekten von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.