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01. Juni 2021

Neues Beratungsangebot zur Kommunalrichtlinie

Das Bundesumweltministerium erweitert zum 1. Juni seine Beratung für Projekte, die durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert werden. Unterstützung erhalten die Projektnehmer*innen in den Bereichen Projektmanagement, Vergabe und Verwaltungsorganisation.

Das Bild zeigt die Hände und Arme mehrerer Personen, die gemeinsam über einen Schreibtisch gebeugt Dokumente sichten und Notizen machen.
© iStock/ mihailomilovanovic

Das Bundesumweltministerium möchte, dass Klimaschutzprojekte nach ihrer erfolgreichen Bewilligung möglichst schnell umgesetzt werden können. Deshalb sollen Projektnehmer*innen, deren Vorhaben über die Kommunalrichtlinie der NKI gefördert werden, zukünftig besser unterstützt werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesumweltministerium am 1. Juni die neue Umsetzungsberatung zum Förderprogramm Kommunalrichtlinie gestartet. Der neue individuelle Service ergänzt das bereits bestehende Beratungsangebot der Teams vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) und Projektträger Jülich (PtJ).

„Mehr Klimaschutz und schnellere, spürbare Erfolge“   

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte zum Beratungsangebot für Klimaschutzvorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie:

„Wirksamer Klimaschutz beginnt vor Ort und ist vielfältig. Klimaschutz wird in Rathäusern, in Schulen und Kitas und auch in Sportvereinen gelebt. Dieses Engagement ist trotz andauernder Belastungen durch die Corona-Pandemie wichtiger denn je, deshalb bauen wir unser Unterstützungsangebot weiter aus. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beraten wir seit vielen Jahren intensiv zu Fördermöglichkeiten und zu Fragestellungen im Antragsprozess. Wir wissen auch, dass während der Umsetzung eines geförderten Klimaschutzprojektes verschiedene Herausforderungen auftreten können. Es sind Vergabeverfahren durchzuführen, Planungsleistungen zu erbringen und Fristen einzuhalten. Ich freue mich, dass wir an dieser Stelle zukünftig noch mehr Unterstützung anbieten können. Unsere Ziele dabei sind mehr Klimaschutz und schnellere, spürbare Erfolge.“

Hier setzt der neue Service an, denn die PD bringt viele Erfahrungen im Bereich Klimaschutz und Verwaltung mit. Aktuell betreut die Gesellschaft etliche Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben, um etwa die Verkehrswende oder den Wechsel hin zu einer klimaneutralen Verwaltung voranzutreiben. Dabei kennt die PD die besonderen Herausforderungen und berücksichtigt in der Beratung die hohen Anforderungen und Vorgaben an Zuwendungsempfänger*innen.

Das Angebot der Umsetzungsberatung

Fördernehmer*innen wie beispielsweise kommunale, kirchliche und private Schulträger profitieren von folgenden Services der Umsetzungsberatung zum Förderprogramm Kommunalrichtlinie:

  • Einzelberatungen zur Umsetzung strategischer und investiver Vorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie
  • Bereitstellung von Hilfsmaterialien wie Checklisten, Vorlagen und Erfahrungsberichten
  • Beratungen zu den Themen Vergabe, Verwaltungsorganisation, strategische Steuerung und Projektmanagement.

Das Team des Beratungsunternehmens PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH nimmt Ihre Anliegen telefonisch unter 030 257679 471 oder per E-Mail an ub-klima@pd-g.de entgegen.

Die Kommunalrichtline der NKI

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm Kommunalrichtlinie seit 2008 vielfältige Klimaschutzmaßnahmen, zum Beispiel in den Bereichen Radverkehrsinfrastruktur, Abfall, Abwasser und Trinkwasser sowie Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen. Gefördert werden außerdem strategische Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und der Einsatz von Klimaschutzmanager*innen in Kommunalverwaltungen.

Verbesserte Bedingungen durch das Corona-Konjunkturprogramm

Durch das Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung sind die Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie erheblich verbessert worden. Sie gelten noch bis Ende des Jahres 2021. Die Förderquoten wurden in allen Förderschwerpunkten um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht. Eine erfreuliche Nachricht für besonders finanzschwache Kommunen: Sie werden von der Pflicht befreit, einen Eigenanteil zu leisten. Damit sind erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

  • Über PD

    Das Inhouse-Beratungsunternehmen PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH liegt zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Gesellschafter und Kunden sind der Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber. Die Expert*innen beraten bei Strategie-, Organisations- und Investitionsvorhaben, unterstützen beim Management von Großprojekten und der Steuerung von Vergabeverfahren.