NKI-Förderung für Kommunen: Festbetragsförderung und neue AGVO
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung von § 44 Abs. 2 BHO zum 1. Januar 2024 sollen Zuwendungen an Kommunen von bis zu sechs Millionen Euro grundsätzlich nicht mehr als Anteilfinanzierung, sondern als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Des Weiteren ist seit dem 1. Januar 2024 bei Vorhaben, die staatliche Beihilfen an Unternehmen darstellen, die neue Fassung der AGVO vom 23. Juni 2023 zu berücksichtigen.
Durch die Umstellungen ist derzeit eine zusätzliche Bearbeitung der vorliegenden Förderanträge beim Projektträger notwendig, die ursprünglich auf Basis der Anteilfinanzierung oder der alten AGVO-Fassung eingereicht wurden. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass dies zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten führen kann.
Das BMWK bemüht sich darum, offene Fragen schnell zu klären und die Prozesse an die neuen Rahmenbedingungen möglichst reibungslos anzupassen.
Antragsteller können Ihre Anliegen direkt an den Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH richten (030 72618-0880 und nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org).