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01. März 2022

Radverkehr: Jetzt Projektidee einreichen!

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) modellhafte investive Radverkehrsprojekte. Neue Skizzen können vom 1. März bis zum 30. April 2022 eingereicht werden.

Das Bild zeigt einen Fahrradweg in Berlin.
© iStock/ IGphotography

Mit dem Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz regionale investive Modellprojekte, die zur Mobilitätswende und zur Senkung von CO2-Emissionen beitragen. Die Zunahme des  motorisierten Individualverkehrs führt zu hohen CO2-Emissionen und einer erhöhten Konzentration an Luftschadstoffen. Ein Umstieg auf klimafreundliche Mobilität trägt deshalb erheblich zum Klimaschutz bei.

Was wird gefördert?

Die Richtlinie fördert Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Fahrradabstellanlagen oder Lade- und Reparaturstationen sein. 

Wettbewerbliches Antragsverfahren

Die aussagekräftigen Projektskizzen nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) entgegen. Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig gestaltet: Im ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich ein formelles Antragsverfahren an. Wesentliche Auswahlkriterien sind der angestrebte Klimaschutzbeitrag, ein effizientes Verhältnis zwischen Fördermitteleinsatz und Klimaschutzwirkung sowie die Modellhaftigkeit des gewählten Ansatzes. 
Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden, beläuft sich die Förderung auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für nachweislich finanzschwache Kommunen ist eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich. 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften (betrifft nicht Hochschulen).

Beratung

Sie haben Fragen zum Förderaufruf? Das Team der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH berät Sie gern telefonisch unter 030 - 700 181-972 sowie per E-Mail unter nki-radverkehr@z-u-g.org.

Weiterführende Informationen