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20. Apr. 2021

Rosenfeld setzt auf LED

Die baden-württembergische Stadt Rosenfeld hat ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet. Dafür übergab am 16. April die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter ein Klimaschutz-Zertifikat an Bürgermeister Thomas Miller.

© Stadtverwaltung Rosenfeld

In der baden-württembergischen Stadt Rosenfeld wurde die Straßenbeleuchtung im vergangenen Jahr auf hocheffiziente LED-Technik umgebaut. Die Klimaschutzmaßnahme führt zu einer Einsparung von 2.600 Tonnen CO2 in den nächsten 20 Jahren. Der Stromverbrauch reduziert sich dadurch um rund 74 Prozent. Das Bundesumweltministerium förderte das Vorhaben über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit 113.000 Euro. Die Gesamtkosten betrugen etwa 560.000 Euro. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, überreichte am 16. April ein Klimaschutz-Zertifikat an Thomas Miller, den Bürgermeister der Stadt Rosenfeld.

Senkung des Stromverbrauchs um 74 Prozent

Rita Schwarzelühr-Sutter sagte: „Klimaschutz findet in erster Linie in Städten, Gemeinden und Landkreisen statt. Daher unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen im Klimaschutz finanziell besonders. Ich freue mich sehr, dass Rosenfeld die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative genutzt hat, um Energieeffizienzmaßnahmen vor Ort umzusetzen. So erreichen wir gemeinsam unsere Klimaschutzziele. Rosenfeld hat mit der Entscheidung, bei der Beleuchtung im Straßenverkehr auf LED zu setzen, besonderes Engagement gezeigt.“

NKI-Förderung für Kommunen und Unternehmen

Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium über die NKI bundesweit Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.500 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,23 Milliarden Euro unterstützt. Von den Förderprogrammen der NKI profitieren Kommunen ebenso wie Verbraucher*innen und Unternehmen.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der NKI wird die Sanierung von Außen-, Straßen- und Innenbeleuchtung und raumlufttechnischen Anlagen ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement gefördert.

Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms sind die Förderbedingungen erheblich verbessert worden, indem Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert wurden. Die verbesserten Förderbedingungen gelten noch bis Ende des Jahres 2021. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Beratung zu den Fördermöglichkeiten

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Team vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an: telefonisch unter 030 - 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Fragen zur Antragstellung nimmt das Team vom Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 - 20199 577 oder per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen.