Schicken Sie Ihre Idee für den Klimaschutz ins Rennen!
Vom 01. September bis zum 31. Oktober 2024 haben Interessierte noch einmal die Möglichkeit Projektskizzen für die Förderaufrufe „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ einzureichen.
Nutzen Sie die Chance für Ihr Klimaschutzprojekt ! Im letzten Skizzenfenster der beiden Förderaufrufe „investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ können Sie sich mit Ihrer Projektidee bewerben. Vom 01. September bis zum 31. Oktober 2024 können Skizzen digital über das Portal easy-Online eingereicht werden.
Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Das Förderprogramm „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ richtet sich an Kommunen und lokale Akteure, die durch wegweisende Projekte dazu beitragen möchten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Ziel ist es, innovative Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und damit den Klimaschutz auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken. Die Projekte sollen:
- den Ausstoß von Treibhausgasen direkt senken,
- verschiedene Akteurinnen und Akteure einbeziehen und aktivieren sowie
- bundesweit als Vorbild dienen und zur Nachahmung anregen.
Beispiele für solche Modellprojekte können die Reduzierung des Primärenergieeinsatzes, die Nutzung von Effizienzpotenzialen und die Kopplung verschiedener Nutzungsbereiche umfassen.
Klimaschutz durch Radverkehr
Im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 unterstützt das Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ integrierte Modellvorhaben, die den Umstieg vom motorisierten Verkehr auf das Fahrrad erleichtern sollen. Dies trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Die geförderten Projekte sollen:
- den Fahrradverkehr als Alternative zum Auto fördern,
- nachhaltige Mobilität vor Ort stärken und
- als Vorbildprojekte bundesweit sichtbar sein.
Durch neue Ansätze sollen die Projekte Anreize schaffen, das Fahrrad zu nutzen, und dadurch den Klimaschutz in der Praxis voranbringen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Das Antragsverfahren für beide Förderungen findet in zwei Stufen statt.
1. Stufe: Projektskizze einreichen
Im ersten Schritt reichen Sie Ihre Projektskizze ein. Im Auswahlverfahren werden jene Projektskizzen berücksichtigt, die vom 1. September bis zum 31. Oktober eingehen.
Wenn Ihre Projektskizze die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird sie anschließend inhaltlich geprüft und bewertet. Die Bewertung erfolgt im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen. Die Bewertungskriterien wurden bereits im Rahmen des Förderaufrufs festgelegten.
2. Stufe: Antrag einreichen
Wenn Ihre Projektskizze für eine Förderung in Betracht kommt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, entscheidet das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die Förderung Ihres Projekts.