Skizzenfenster geöffnet: Jetzt Projekt einreichen!
Ab 1. September können Sie Ihre Projektskizze im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ einsenden. Profitieren Sie zusätzlich von den erhöhten Förderquoten, die Ihnen das Bundesumweltministerium bis Ende 2021 gewährt.
Es geht wieder los: Kommunale Akteur*innen und andere Antragsberechtigte für den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können ab September neue Projektskizzen einreichen. Das Antragsfenster ist offen bis zum 31. Oktober 2020.
Eine weitere gute Nachricht: Seit dem 1. August 2020 sind die Förderquoten des Programms erweitert. Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt die Zuwendungsempfänger*innen mit Mitteln aus dem umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung. Das bedeutet konkret: Sie profitieren bis zum 31. Dezember 2021 von einer erhöhten Förderquote von bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Zudem senkt sich der Eigenanteil um fünf beziehungsweise zehn Prozent. Finanzschwache Kommunen brauchen erstmalig sogar gar keinen Eigenanteil erbringen. Weitere Infos zu den Änderungen finden Sie hier.
Modellhaftigkeit der Projekte ist entscheidend
Gefördert werden modellhafte investive Vorhaben, die die Radverkehrssituation und Lebensqualität in bestimmten regionalen Gebieten – wie Wohnquartieren oder Stadtteilen – verbessern. Zudem sollen die Projekte zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und durch ihren Vorbildcharakter zu nachfolgenden Vorhaben anregen. Wie das aussehen kann, wird verständlich an dem Klimaschutzprojekt „RadLust“ der Verbandsgemeinde Birkenfeld in Rheinland-Pfalz: Seit dem Projektbeginn im Jahr 2017 sind hier drei beschilderte touristische Fahrrad-Rundrouten von insgesamt 150 Kilometern Länge entstanden, auch speziell für Mountainbikes. Ziel war es, das Fahrrad als Fortbewegungsmittel bei Pendler*innen und Tourist*innen attraktiver zu machen. Zudem wurden 34 moderne Fahrradabstellanlagen und Ladepunkte für Pedelecs errichtet. Nicht zuletzt ging auch die Verbandgemeindeverwaltung mit gutem Beispiel voran und setzte fünf Pedelecs als Dienstfahrzeuge ein.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragsteller*innen sollten beachten, dass sie mit der Umsetzung ihres Radverkehr-Vorhabens frühestens ein Jahr nach Einreichung der Unterlagen starten können, denn das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Im ersten Schritt wird die Projektskizze über das elektronisches Formularsystem easy-Online eingereicht. Die inhaltliche Vorhabensbeschreibung sollte dabei einen Umfang von 15 Seiten einschließlich der kartographischen Darstellungen, Planskizzen und Fotos nicht überschreiten. Zudem müssen eine bestimmte Gliederung und Inhaltsangaben eingehalten werden. Ein Muster für die Skizzengliederung stellt der Projektträger Jülich (PtJ) hier unter „Downloads“ zur Verfügung. Wichtig ist, dass die im Internet eingereichten Unterlagen zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben postalisch an das Team des PtJ geschickt werden. Die Kontaktadresse und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr als PDF.
Nach der Schließung des Skizzenfensters werden die eingereichten Skizzen dahingehend geprüft, welche Vorhaben zur Antragstellung aufgefordert werden. Allen Antragsteller*innen steht das Team des PtJ beratend zur Seite und teilt mit, zu welchen Punkten ausführlichere Angaben gemacht werden sollten. Die Einreichung des Förderantrags erfolgt auch hier über easy-Online und postalisch – die Zugangsdaten erhalten die Antragsteller*innen persönlich.
Informationen zum Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Antragstellung zum Förderaufruf gibt es auf der Webseite des PtJ.