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Neues aus der Nationalen Klimaschutzinitiative

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und das Auto zu Hause stehenzulassen, kostet viele Menschen Überwindung. Dabei spielen nachhaltige Mobilität und damit der Umstieg auf Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel eine Schlüsselrolle im Klimaschutz. 

Aus diesem Grund fördert die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Projekte, die den Umstieg auf Alternativen zum Auto anregen. Ein gelungenes Mobilitäts-Projekt ist zum Beispiel die Klima-Pendel-Challenge des ACE Auto Club Europa e.V. Im Laufe des Projekts fanden deutschlandweit 26 betriebsinterne Mobilitätswettbewerbe statt. Die Wettbewerbe sollten unter anderem spielerisch Mitarbeitende in Unternehmen dazu motivieren, das Auto stehenzulassen und gegen umweltfreundliche Verkehrsmittel einzutauschen. Weitere vorbildliche Radverkehrsprojekte finden Sie unter den Projektdarstellungen auf klimaschutz.de.

Damit noch mehr Unternehmen künftig klimafreundlicher unterwegs sein können, wird die E-Lastenfahrrad-Richtlinie seit dem 1. Oktober fortgesetzt. Als Unternehmen können Sie für die gewerbliche Nutzung über die NKI eine Förderung für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern beantragen.

Aktuell sind auch die Skizzenfenster für den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ und den Förderaufruf „investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ letztmalig geöffnet. Wenn Sie eine Projektidee in Ihrer Kommune umsetzen möchten, können Sie noch bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Skizze einreichen.

Außerdem tritt am 1. November 2024 die neue Kommunalrichtlinie (KRL) in Kraft. Die Förderung über die KRL wird vereinfacht und noch zielgerichteter gestaltet. Was sich ändert, erfahren Sie unter „In eigener Sache“.
 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Herzliche Grüße aus Berlin

Ihr Redaktionsteam der Nationalen Klimaschutzinitiative

In eigener Sache

Vereinfachung der Förderung: Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024
Die Kommunalrichtlinie (KRL) wurde überarbeitet und tritt zum 1. November 2024 in Kraft und ersetzt damit die aktuelle KRL. Die Änderungen erleichtern die Beantragung von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab. So können kommunale Akteure über die KRL in ihren Klimaschutzprojekten noch besser unterstützt werden. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung. Anträge nach der neuen KRL können dann ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden.
Weiter Informationen finden Sie hier.

Schicken Sie Ihre Idee für den Klimaschutz ins Rennen!
Bis zum 31. Oktober 2024 haben Interessierte noch einmal die Möglichkeit Projektskizzen für die Förderaufrufe „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern wird fortgeführt
Seit dem 1. Oktober 2024 wird die Förderung von E Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern für den fahrradgebundenen gewerblichen Lastenverkehr fortgesetzt. Die überarbeitete Richtlinie fokussiert die Förderung im Bereich der Wirtschaft.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Aus den Projekten

Klima-Pendel-Challenge
Die Klima-Pendel-Challenge motivierte Beschäftigte in 26 Unternehmen deutschlandweit, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie nutzten Testangebote und reduzierten so den CO₂-Ausstoß. Während des Wettbewerbszeitraums haben sich viele Teilnehmende bewusst für umweltfreundlichere Verkehrsmittel entschieden und dadurch aktiv zum Klimaschutz beigetragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Gender Mainstreaming für kommunalen Klimaschutz
Das Projekt von LIFE und dem Klima-Bündnis unterstützt 15 Modellkommunen dabei, gendersensible Klimaschutzmaßnahmen zu entwickeln. Durch die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Bedürfnisse in Bereichen wie Mobilität und Energie wird der Klimaschutz gerechter und effektiver gestaltet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

CO2-neutraler Mehrzweckcampus
Die Gemeinde Helbedündorf saniert ihren Mehrzweckcampus energetisch und setzt auf erneuerbare Energien. Mit einer Holzhackschnitzel-Heizung und weiteren energieeffizienten Maßnahmen spart das Projekt jährlich 126 Tonnen CO₂ ein und dient als Modell für andere ländliche Gemeinden.
Weitere Informationen finden Sie hier

Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
Scharnhorststr. 34-37 
10115 Berlin 

www.bmwk.de/ 

Redaktion: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
Referat KB5 
Scharnhorststr. 34-37  
10115 Berlin 

Realisierung: ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation 

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