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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2024"

  • Wer darf am Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2024" teilnehmen?

    Teilnahmeberechtigt sind:

    • Kommunen, das heißt Städte, Landkreise und Gemeinden
    • kommunale Zusammenschlüsse

    Nicht teilnahmeberechtigt sind zum Beispiel:

    • Kommunal- beziehungsweise Zweckverbände, die sich nicht ausschließlich aus Kommunen zusammensetzen
    • kommunale Betriebe und Unternehmen, wie etwa Stadtwerke, auch wenn sie hundertprozentige Töchter der Kommune sind

    Bei Kooperationen von Kommunen mit privatwirtschaftlichen oder kommunalen Unternehmen und anderen Einrichtungen muss die Bewerbung von der/den Kommune/n eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Kommune im Projekt die federführende Rolle einnimmt.

    Bei internationalen, interkommunalen Kooperationen muss die Bewerbung von der deutschen Kommune eingereicht werden.

    Sollten kommunale Eigenbetriebe das Projekt betreuen beziehungsweise umsetzen, müssen diese rechtlich unselbständige und nicht wirtschaftliche Eigenbetriebe sein. Die Bewerbung muss auch in diesem Fall von der Kommune eingereicht werden.

  • Dürfen Kommunen, die bereits am Wettbewerb "Klimaaktive Kommune" in den vorangegangenen Jahren teilgenommen haben, sich dieses Jahr wieder bewerben – auch mit demselben Projekt?

    Ja. Es gibt keinen Ausschluss für vorherige Teilnehmende. Gern können Sie sich auch mit denselben Projekten wieder bewerben - vor allem, wenn diese inzwischen weiter vorangeschritten sind. Selbstverständlich müssen die Projekte den Anforderungen des aktuellen Wettbewerbs entsprechen.

    Die Sieger-Kommunen der vergangenen Wettbewerbsjahre dürfen sich ebenfalls wieder bewerben, jedoch nicht mehr mit den bereits prämierten Projekten.

  • Sind Mehrfachbewerbungen möglich?

    Grundsätzlich dürfen mehrere Klimaprojekte von einem Bewerber eingereicht werden. Allerdings muss für jedes Projekt ein separater Bewerbungsbogen ausgefüllt und eine eigene Projektbeschreibung erstellt werden.

  • Dürfen auch sich in Planung befindende Projekte als Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden?

    Die eingereichten Klimaschutzprojekte müssen entweder abgeschlossen oder soweit realisiert sein, dass bereits Ergebnisse der Vermeidung beziehungsweise Reduktion von Treibhausgas-Emissionen vorliegen.

  • Wie alt dürfen Projekte sein?

    Es gibt keine zeitliche Eingrenzung, wie alt die Klimaprojekte maximal sein dürfen. Um prämierungswürdig zu sein, ist es jedoch wichtig, dass sie genügend Innovationspotenzial aufweisen.

  • Auf welchem Weg kann die Bewerbung eingereicht werden?

    Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 12. April 2024 per E-Mail an klimaschutz@difu.de,
    alternativ per Post an Deutsches Institut für Urbanistik, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln

    Bei Bewerbungen per E-Mail bitte das Bewerbungsformular abspeichern und zusammen mit der detaillierten Projektbeschreibung als Anhang senden. Bitte beachten Sie, dass auch bei digitalen Bewerbungen eine autorisierte Unterschrift mit Stempel der Kommune notwendig ist. Deshalb bitte die ausgefüllte Einverständniserklärung (letzte Seite) als Scan hinzufügen.

  • Werden für die Wettbewerbsbeiträge Eingangsbestätigungen verschickt?

    Ja. Alle Teilnehmenden erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

  • Wie werden die Gewinner ausgewählt?

    Die Jury trifft eine Auswahl aus allen eingegangenen Bewerbungen. Pro Kategorie sollen je zwei Kommunen für die Prämierung ausgewählt werden. Falls in einer Kategorie keine oder keine auszeichnungswürdigen Bewerbungen eingereicht werden sollten, besteht die Möglichkeit, in einer anderen Kategorie weitere Prämierungen vorzunehmen.

  • Werden alle Teilnehmende über das Ergebnis informiert?

    Alle Teilnehmende der Wettbewerbsrunde 2024 werden im Sommer 2024 darüber informiert, ob sie von der Jury für eine Prämierung ausgewählt wurden oder nicht. Ein Ranking wird nicht vorgenommen. Auskünfte beziehungsweise Bewertungen zu den einzelnen Wettbewerbsbeiträgen können nicht gegeben werden.

  • Wann werden die Gewinner bekannt gegeben?

    Die Gewinner-Kommunen werden im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung auf der Kommunalen Klimakonferenz - voraussichtlich im November 2024 in Berlin - bekannt gegeben und ausgezeichnet. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden rechtzeitig vor der Veranstaltung - voraussichtlich im Sommer 2024 - darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten.