E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Der Antrieb zum Umstieg
Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“ wird die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.
01. Okt. 2024 bis 30. Juni 2027
01. Okt. 2014 bis 30. Juni 2027
Lastenfahrräder tragen im gewerblichen Verkehr von Industrie, Gewerbe, Handel und dem Dienstleistungssektor erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Besonders in städtischen Gebieten bieten sich große Potenziale. Die Reduzierung von Feinstaub, Stickoxiden und Lärmemissionen verbessert die Lebensqualität vor Ort deutlich. Deshalb fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung zur gewerblichen Nutzung.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige),
- kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen).
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Was wird gefördert?
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten,
- mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Positivliste förderfähiger E-Lastenräder auf seiner Webseite bereit.
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Wie wird gefördert?
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
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Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Es gibt keine Einreichungsfrist. Anträge können jederzeit über die gesamte Programmlaufzeit abgegeben werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- ein unverbindliches Angebot, aus dem die angesetzten Ausgaben hervorgehen,
- eine Projektbeschreibung mit dem geplanten Einsatzzweck des Lastenrades und
- ein Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit beziehungsweise den Wirtschaftszweig, in dem die Antragstellenden tätig sind.
Lassen Sie sich beraten!
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten oder dem Antragsverfahren unterstützt Sie das BAFA-Team:
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Tel: 06196 – 908 1016
E-Mail: elr@bafa.bund.de
www.bafa.de
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