Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestellte Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- den Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird,
- externe Dienstleistende für professionelle Prozessunterstützung
- Materialien für begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
- Materialien, auch für externe Dienstleistende, zur Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen
- sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Mithilfe eines Klimaschutzmanagements kann Ihre Kommune oder Organisation das Potenzial eines bereits bestehenden Klimaschutzkonzepts voll ausschöpfen und konkrete Maßnahmen umsetzen. So sparen Sie nicht nur Treibhausgasemissionen ein, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen.
- Das Klimaschutzmanagement hilft Ihnen dabei, den Klimaschutz auf allen Ebenen weiter zu verstetigen. So erzielen Sie nachhaltige Erfolge.
Und so funktioniert es:
- Um einen Förderantrag zu stellen, muss ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, dass das Klimaschutzkonzept umgesetzt und ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden soll.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise:
- Kommunen,
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.1.8 b) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
1. TAN-Verfahren:
Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.
2. Postalische Einreichung:
Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ausschreibung der Personalstelle(n) darf nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen muss das Klimaschutzkonzept erfüllen?
Das Konzept darf nicht älter als 36 Monate sein und muss die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen, die unter Nummer 4.1.8 a) der Kommunalrichtlinie gelistet werden. Außerdem dürfen Sie das Klimaschutzkonzept noch nicht umgesetzt haben. Bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden darf der Landkreis das Konzept noch nicht umgesetzt haben.
Welche integrierten Klimaschutzkonzepte können wir mit einem Anschlussvorhaben umsetzen?
Darunter fallen zum Beispiel integrierte Klimaschutzkonzepte, die:
- ohne Förderung erstellt oder auf eigene Kosten aktualisiert wurden oder
- im Rahmen eines Vorreiterkonzepts mit einer Förderung nach der bis 2024 gültigen Kommunalrichtlinie erstellt beziehungsweise aktualisiert wurden, sofern noch kein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzepts gefördert wurde.
Was müssen wir bei der Antragstellung beachten?
Sofern es sich um ein Anschlussvorhaben für ein gefördertes Erstvorhaben handelt, müssen Sie den Antrag spätestens sechs Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens stellen. Zudem muss Ihnen ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, das Klimaschutzkonzept umzusetzen und ein Klimaschutz-Controlling aufzubauen.
Warum ist die projektbezogene Personalstelle befristet?
Die Förderung ist eine Projektförderung, die für einen befristeten Zeitraum an eine konkrete Zielstellung geknüpft ist. Daraus ergibt sich, dass die Personalstelle für den Förderzeitraum neu zu schaffen und für die Projektdauer befristet ist.
Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind.
In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag müssen Sie erklären, dass die Personalstelle zusätzlich und befristet geschaffen wird.Was müssen wir bei der Stellenausschreibung für ein Anschlussvorhaben beachten?
Die Anforderungen bei der Erstellung und Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten hängen davon ab, welche Schwerpunkte in Ihrer Organisation gesetzt werden. Konkrete Vorgaben gibt es nur an die vorgesehene Eingruppierung, das heißt die Stelle:
- setzt ein absolviertes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom oder ähnlich) voraus und
- entspricht mindestens der TVöD Entgeltgruppe 9b.
Aufgrund der geforderten Tätigkeiten empfehlen wir, dass Sie eine Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 10 oder 11 und die entsprechenden formalen Voraussetzungen berücksichtigen.
Ist es möglich im Rahmen der Projektförderung eine 100 Prozent Projektstelle auf zwei Personen aufzuteilen?
Ja, das ist möglich. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall beide Personen die Aufgaben vollwertig erfüllen können müssen. Das heißt, dass es nicht möglich ist, dass eine der beiden Personen administrative Verwaltungsaufgaben übernimmt, während die andere Person das Klimaschutzkonzept erstellt oder im Rahmen des Förderschwerpunktes 4.1.8 b) die begleitende Umsetzung von Maßnahmen koordiniert.
Können wir uns mit einem anderen Antragsteller eine geförderte Personalstelle teilen?
Ja, das ist möglich. Dazu reichen beide Antragsteller ihren eigenen Förderantrag ein. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass gemäß Nummer 8.4 d) der Kommunalrichtlinie bei jedem Antragsteller der Aufgaben- oder Stellenumfang eine Teilzeitstelle von 50 Prozent nicht unterschreiten darf. Sie können die beiden Förderanträge, wenn dies aufgrund der Rahmenbedingungen sinnvoll erscheint, inhaltlich aufeinander abstimmen. Im Anschreiben sollten Sie auf den jeweils anderen Förderantrag und die gemeinsame Planung für das Vorhaben hinweisen. Im besten Fall werden die Anträge zusammen eingereicht. Dann kann der Projektträger beide gleichzeitig bearbeiten und darüber entscheiden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids schließt jede der beiden Organisationen einen eigenen Arbeitsvertrag für die Teilzeitstelle im Klimaschutzmanagement ab.
Welche Aufgaben übernimmt das Klimaschutzmanagement in der Umsetzungsphase?
Das Klimaschutzmanagement steuert von Beginn an die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen und begleitet diese. Bei der Umsetzung koordiniert es alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-)externen Akteuren und weiteren Dienstleistern. Das Klimaschutzpersonal stärkt den Aufbau und die Vernetzung wichtiger regionaler Akteure und informiert (verwaltungs-)intern und extern über die Umsetzung des Konzepts.
Das Klimaschutzmanagement hilft Ihnen dabei, den Klimaschutz vor Ort auf allen Ebenen weiter zu verstetigen.Was bedeutet der Begriff „professionelle Prozessunterstützung“?
Um die Qualität der Prozesse zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune oder Organisation zu erreichen, kann das Klimaschutzmanagement professionelle Prozessunterstützung durch fachkundige externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Diese helfen dem Klimaschutzmanagement dabei, Prozesse rund um den Klimaschutz vor Ort zu festigen und künftig selbst zu bearbeiten. Inhalte einer solchen externen Beratung können beispielsweise sein:
- Erstellung des Klimaschutzkonzepts,
- Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept,
- Vor- und Nachbereitung von Workshops, etwa zum Thema Beteiligung, Mobilisierung und Erwartungsmanagement,
- Strategieentwicklung effizienter interkommunaler Vernetzung,
- Wissensmanagement,
- Verstetigung mit dem Ziel,
- in der Verwaltung die ressortübergreifende Rolle des Klimaschutzmanagements zu verdeutlichen und damit seine Position zu stärken sowie
- mögliche Strategien zur dauerhaften Verankerung des Themas Klimaschutz in der Organisation zu entwickeln und erläutern – auch für die politische beziehungsweise Verwaltungsspitze.
Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?
Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure – inner- und außerhalb der Verwaltung oder Organisation – bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts. Werden das Leitbild und die später umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet beziehungsweise ausgewählt, kann das Klimaschutzkonzept leichter systematisch in der Kommune oder Organisation verankert werden. Zwischenergebnisse der Akteursbeteiligung sollten Sie öffentlich präsentieren und das weitere Vorgehen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutieren und abstimmen. Mit diesem Vorgehen fördern Sie die Akzeptanz, identifizieren etwaige Hemmnisse und können dafür gemeinsam Lösungen entwickeln.
Warum ist Öffentlichkeitsarbeit für Klimaschutzkonzepte so wichtig?
Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, die Maßnahmen und die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Darüber hinaus soll sie die Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz sensibilisieren und motivieren. Indem Sie Ihr Engagement für den Klimaschutz durch umfassende Kommunikation transparent machen, können Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern zudem für Akzeptanz für und Vertrauen in Ihre Arbeit werben.
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Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH