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Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch ein Klimaschutzmanagement. Mit dem Klimaschutzkonzept wird konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in Ihrer Kommune oder Organisation bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • den Einsatz von Fachpersonal, das heißt eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager, das im Rahmen des Vorhabens über eine neu eingerichtete Projektstelle zusätzlich beschäftigt wird,
    • Bei Bedarf auch die Vergütung externer Dienstleistender für
      • die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
      • die professionelle Prozessunterstützung
    • Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleistender, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen,
    • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Im Klimaschutzkonzept berücksichtigt die Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager die lokalen Besonderheiten bei Ihnen vor Ort, das heißt alle klimarelevanten Bereiche, Sektoren und Handlungsfelder. Damit sind das entstehende Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen hochgradig individuell und passgenau.
    • Mit einem Klimaschutzkonzept legen Sie in Ihrer Kommune beziehungsweise Organisation den Grundstein für die Klimaschutzerfolge der nächsten Jahre. Das Konzept wird zur Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Ihre künftigen Klimaschutzaktivitäten – inner- und außerhalb der Verwaltung.
    • Die Klimaschutzmanagerin oder der Klimaschutzmanager steuert den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts von Beginn an, und nimmt so eine wichtige Rolle im Klimaschutz vor Ort ein. Sie oder er beschäftigt sich intensiv mit den Gegebenheiten vor Ort, bindet relevante Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger ein, ist zentrale Ansprechperson und bringt das Thema voran. Nach der Finalisierung des Konzepts kann mit der Umsetzung gestartet werden.
    • Kurzum: Mithilfe der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers sowie des Konzepts wird der Klimaschutz strategisch und langfristig als Querschnittsthema vor Ort etabliert.

    Und so funktioniert es:

    • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein integriertes Klimaschutzkonzept vorliegt beziehungsweise Ihre Kommune oder Organisation nicht an einem Klimaschutzkonzept einer höheren Organisationseinheit – etwa Ihres Landkreises – beteiligt ist.
    • Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Kommune oder Organisation neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen
    • sowie weitere Akteure aus dem kommunalen Umfeld

    Bitte beachten Sie: Es müssen komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen vorliegen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020)  können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.8 a) Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement,
    • eine Bestätigung, dass der Maßnahmenkatalog Ihres Klimaschutzkonzeptes gemäß der „Vorlage Maßnahmenblatt“ erstellt wird.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen – bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

    Bitte beachten Sie auch noch, dass die Ausschreibung der Personalstelle(n) nur in Absprache mit der Projektträgerin erfolgen darf, damit der Projektstart und das Einstellungsdatum zusammenpassen.

  • Weitere Informationen
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen muss ein integriertes Klimaschutzkonzept erfüllen?

    Integrierte Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen aufzeigen, mit denen Treibhausgasemissionen gesenkt werden können. Damit tragen Sie auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei. Bei der Erstellung sollten alle relevanten Akteure einbezogen werden. Das Konzept sollte folgende Punkte enthalten:

    • eine Energie- und Treibhausgasbilanz,
    • eine Potenzialanalyse,
    • konkrete Minderungsziele,
    • einen Maßnahmenkatalog,
    • eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument für Steuerung (Controlling) und Management,
    • eine Kommunikationsstrategie sowie
    • eine Verstetigungsstrategie.

    Welche Aufgaben übernimmt das Klimaschutzmanagement?

    Das Klimaschutzmanagement

    • steuert von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und trägt dafür die Gesamtverantwortung,
    • koordiniert im Rahmen der Konzepterstellung alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren und externen Dienstleistern,
    • informiert sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und
    • stößt Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure an.

    Insofern trägt das Klimaschutzmanagement die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu den Aufgaben in diesem Prozess gehören:

    • die begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
    • die Moderation von Veranstaltungen sowie
    • die Sensibilisierung und Mobilisierung der Bevölkerung und anderer Akteure.

    Ziel ist, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation einzubinden.
    Wenn Kommunen einen Förderantrag für das Klimaschutzmanagement stellen, sollten sie beachten, dass das zusätzlich einzustellende Klimaschutzpersonal direkt bei der Kommune oder der Organisation beschäftigt werden muss. Dies ermöglicht eine langfristige Verankerung des Klimaschutzmanagements vor Ort.

    Warum ist die projektbezogene Personalstelle befristet?

    Die Förderung ist eine Projektförderung, die für einen befristeten Zeitraum an eine konkrete Zielstellung geknüpft ist. Daraus ergibt sich, dass die Personalstelle für den Förderzeitraum neu zu schaffen und für die Projektdauer befristet ist.
    Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig, wenn diese bereits durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind.
    In der Vorhabenbeschreibung zum Förderantrag müssen Sie erklären, dass die Personalstelle eine zusätzliche und befristet geschaffene Stelle sein wird. Wird die geförderte Personalstelle bereits während des Förderzeitraums entfristet oder bleibt dauerhaft vakant, muss das Fördervorhaben mit Datum der Entfristung beziehungsweise Vakanz abgebrochen werden. Ein Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement kann danach nicht mehr gefördert werden.

    Welche Kriterien werden herangezogen, um zu prüfen, dass die Förderbedingungen für „komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen in mehreren Handlungsfeldern“ erfüllt sind?

    Für die Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes müssen antragstellende Organisationen eine komplexe Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur haben.
    Bei Antragsprüfung werden mindestens die Handlungsfelder „Eigene Liegenschaften“, „Mobilität“, „IT-Infrastruktur“ und „Beschaffungswesen“ betrachtet. Von diesen Handlungsfeldern müssen mindestens zwei ein erhebliches Treibhausgas-Einsparpotenzial (THG-Einsparpotenzial) aufweisen.
    Konkret prüft der Projektträger die Komplexität der antragstellenden Organisationen anhand folgender Kriterien:

    Eigene Liegenschaften
    Die Liegenschaften verfügen über eine technische Mindestausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung) und ihre Treibhausgasemissionen lassen sich beeinflussen. Die Liegenschaften sollten sich zudem für ein Energiemanagement eignen.

    Mobilität
    Die unterschiedlichen Mobilitätsarten wie motorisierter Individualverkehr (MIV), Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) oder Pendel- und Dienstreiseverkehr der Beschäftigten und Nutzenden lassen sich beeinflussen. Zudem sollte es einen Fuhrpark mit mehreren Standorten und ein eigenes Fuhrparkmanagement beziehungsweise ein betriebliches Mobilitätsmanagement geben.

    IT-Infrastruktur
    Es sollte eine umfassende IT-Infrastruktur geben – das heißt, die Organisationseinheiten überwachen mindestens Server, Netzwerk, Kühlsysteme, zentrale Druckersysteme und Geräte für die unterbrechungsfreie Stromversorgung.

    Beschaffung
    Es sollte eine umfassende Beschaffungsstruktur geben – das heißt, Mitarbeitende verwalten mindestens die Materialbeschaffung (Arbeits- und Elektrogeräte, Verbrauchsmaterialien) und die Energiebeschaffung. Auch die Nahrungsmittelbeschaffung kann dazugehören.
    Wenn Sie keine Kommune sind und einen Antrag auf Erstellung eines Klimaschutzkonzepts einreichen wollen, fügen Sie bitte geeignete Unterlagen bei, anhand derer sich die Komplexität der Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen prüfen lässt.
    Auch Kommunen müssen sich an den Komplexitätskriterien messen lassen. In der Regel wird bei ihnen von einer Förderfähigkeit ausgegangen. Bei sehr kleinen Kommunen behält sich der Projektträger jedoch vor, geeignete Nachweise anzufordern.

    Welche Handlungsbereiche umfasst ein Klimaschutzkonzept?

    Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Bereiche des Antragstellers. Es adressiert die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten – diese variieren je nach Größe, Struktur und Lage der Kommune oder Organisation.
    Beispiele für Handlungsbereiche:

    • für Landkreise mit ländlicher Struktur:
      • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung und weitere,
      • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfall- oder Abwasserentsorgung,
      • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung sowie
      • Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden
    • für Stadtwerke mit Kohlekraftwerk, Müllheizkraftwerk und Fernwärmeversorgung:
      • eigene Liegenschaften, Infrastruktur und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung und weitere,
      • Nutzung von Potenzialen im Bereich der erneuerbaren Energien, Entwicklung von Exit-Strategien aus fossilen Energieträgern, Entwicklung von Szenarien für die Transformation des Energiesystems in der Gemeinde,
      • Zusammenarbeit mit der Gemeinde in der Wärme- und Energieplanung, Integration der Zielkonformität in die strategische Planung sowie
      • Beratung und Information der Kundschaft
    • für kirchliche Schulträger mit mehreren Schulen, Kitas und weiteren Einrichtungen:
      • eigene Liegenschaften, Beschaffung und weitere,
      • Schulverpflegung, Photovoltaikanlagen auf Schuldächern sowie
      • Beratung und Information der Schüler und Schülerinnen sowie Kinder.

    Bei welchen Aufgaben kann das Klimaschutzmanagement externe Unterstützung erhalten?

    Externe Unterstützung, die bezuschusst wird, ist in folgenden Punkten möglich:

    • Energie- und Treibhausgasbilanzierung, Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie bei der Maßnahmenbewertung,
    • Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung,
    • begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Endredaktion und grafische Aufbereitung des Klimaschutzkonzepts,
    • Maßnahmen zur Weiterbildung und zum Austausch mit anderen Klimaschutzmanagerinnen und -managern,
    • professionelle Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen.

    Was bedeutet der Begriff „professionelle Prozessunterstützung“?

    Um die Qualität der Prozesse zu erhöhen und damit die Klimaschutzziele innerhalb der Verwaltung und der gesamten Kommune oder Organisation zu erreichen, kann das Klimaschutzmanagement professionelle Prozessunterstützung durch fachkundige externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Diese helfen dem Klimaschutzmanagement dabei, Prozesse rund um den Klimaschutz vor Ort zu festigen und künftig selbst zu bearbeiten. Inhalte einer solchen externen Beratung können beispielsweise sein:

    • Erstellung des Klimaschutzkonzepts,
    • Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept,
    • Vor- und Nachbereitung von Workshops, etwa zum Thema Beteiligung, Mobilisierung und Erwartungsmanagement,
    • Strategieentwicklung effizienter interkommunaler Vernetzung,
    • Wissensmanagement,
    • Verstetigung mit dem Ziel,
      • in der Verwaltung die ressortübergreifende Rolle des Klimaschutzmanagements zu verdeutlichen und damit seine Position zu stärken sowie
      • mögliche Strategien zur dauerhaften Verankerung des Themas Klimaschutz in der Organisation zu entwickeln und erläutern – auch für die politische beziehungsweise Verwaltungsspitze.

    Was ist mit „Akteursbeteiligung“ gemeint?

    Akteursbeteiligung bezeichnet die Einbindung relevanter Akteure – inner- und außerhalb der Verwaltung oder Organisation – bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts. Werden das Leitbild und die später umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet beziehungsweise ausgewählt, kann das Klimaschutzkonzept leichter systematisch in der Kommune oder Organisation verankert werden. Zwischenergebnisse der Akteursbeteiligung sollten Sie öffentlich präsentieren und das weitere Vorgehen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren öffentlich diskutieren und abstimmen. Mit diesem Vorgehen fördern Sie die Akzeptanz, identifizieren etwaige Hemmnisse und können dafür gemeinsam Lösungen entwickeln.

    Warum ist Öffentlichkeitsarbeit für Klimaschutzkonzepte so wichtig?

    Um zu gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit über die Inhalte, die Maßnahmen und die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts informiert wird, ist Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Darüber hinaus soll sie die Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz sensibilisieren und motivieren. Indem Sie Ihr Engagement für den Klimaschutz durch umfassende Kommunikation transparent machen, können Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern zudem für Akzeptanz für und Vertrauen in Ihre Arbeit werben.

    Was ist bei der Förderung von integrierten Klimaschutzkonzepten für Landkreise zu beachten?

    Landkreise können nur dann Fördermittel für ein Klimaschutzkonzept erhalten, wenn dieses sich auf die eigenen Zuständigkeiten fokussiert. Diese Zuständigkeiten umfassen insbesondere:

    • eigene Infrastrukturen, unter anderem Gebäude und Mobilitätsinfrastrukturen sowie
    • die Entwicklung und Umsetzung von ausgleichenden und fördernden Unterstützungsangeboten für die Gemeinden:
      • Schaffung übergeordneter Angebote für Gemeinden (Bündelung von Klimaschutzmaßnahmen) sowie
      • Übernahme von gezielten gemeindlichen Aufgaben als Dienstleistungen für die eigenen Gemeinden.

    Ziel des Klimaschutzkonzepts für Landkreise ist nicht, Energie- und Treibhausgasbilanzen einzelner Gemeinden zu erstellen, Potenzialanalysen auf Gemeindeebene vorzunehmen oder Maßnahmen für Gemeinden zu entwickeln. Vielmehr müssen die Handlungsmöglichkeiten des Landkreises im Vordergrund stehen.

    Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Antragsteller, deren Organisation keine komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen aufweisen?

    Anstelle eines Klimaschutzkonzeptes und -managements können Sie folgende Maßnahmen fördern lassen:

    Was müssen wir bei einer Stellenausschreibung für das Klimaschutzmanagement beachten?

    Die Anforderungen an Personen im Klimaschutzmanagement hängen davon ab, wo der Schwerpunkt in Ihrer Organisation gesetzt wird. Konkrete Vorgaben gibt es nur an die vorgesehene Eingruppierung, das heißt die Stelle:

    • setzt ein absolviertes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom oder ähnlich) voraus und
    • entspricht mindestens der Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

    Aufgrund der geforderten Tätigkeiten empfehlen wir, dass Sie eine Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe 10 oder 11 und die entsprechenden formalen Voraussetzungen berücksichtigen.

    Können wir für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes eine bereits vorhandene Personalstelle fördern lassen?

    Nein, eine Förderung ist nicht möglich. Es werden nur zusätzlich entstehende Personalausgaben für eine auf den Bewilligungszeitraum befristete Personalstelle gefördert.

    Ist es möglich, im Rahmen der Projektförderung eine 100-Prozent-Projektstelle auf zwei Personen aufzuteilen?
    Ja, das ist möglich. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall beide Personen die Aufgaben vollwertig erfüllen müssen. Das heißt, dass es nicht möglich ist, dass eine der beiden Personen administrative Verwaltungsaufgaben übernimmt, während die andere Person das Klimaschutzkonzept erstellt oder im Rahmen des Förderschwerpunkts 4.1.8 b) die begleitende Umsetzung von Maßnahmen koordiniert.

    Können wir uns mit einem anderen Antragsteller eine geförderte Personalstelle teilen?

    Ja, das ist möglich. Dazu reichen beide Antragsteller ihren eigenen Förderantrag ein. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass gemäß Nummer 8.4 d) der Kommunalrichtlinie bei jedem Antragsteller der Aufgaben- oder Stellenumfang eine Teilzeitstelle von 50 Prozent nicht unterschreiten darf. Sie können die beiden Förderanträge, wenn dies aufgrund der Rahmenbedingungen sinnvoll erscheint, inhaltlich aufeinander abstimmen. Im Anschreiben sollten Sie auf den jeweils anderen Förderantrag und die gemeinsame Planung für das Vorhaben hinweisen. Im besten Fall werden die Anträge zusammen eingereicht. Dann kann der Projektträger beide gleichzeitig bearbeiten und darüber entscheiden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids schließt jede der beiden Organisationen einen eigenen Arbeitsvertrag für die Teilzeitstelle im Klimaschutzmanagement ab.

  • Links & Downloads
    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.1.8a KSM-Erstvorhaben für Gebietskörperschaften und Hochschulen

    xlsx | 383.37 KB

    Vorhabenbeschreibung 4.1.8a KSM-Erstvorhaben für sonstige Antragstellergruppen

    xlsx | 426.86 KB

    Vorlage Maßnahmenblatt

    pdf | 22.13 KB

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