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Erhöhung der Faulgasmenge

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen, die die spezifische Faulgasproduktion auf einer Abwasserbehandlungsanlage erhöhen. Zur Förderung zugelassen sind Verfahren, die den Faulungsprozesses effizienter machen, wie thermische oder mechanische Desintegration des Klärschlamms, verbesserte Mischanlagen sowie Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik für eine optimierte Temperaturführung. Ziel ist es, die Methanproduktion auf dem Gelände der Abwasserbehandlungsanlagen zur Substitution von fossilen Brennstoffen zu erhöhen und damit eine verstärkte Nutzung der ohnehin vorhandenen Biomasse voranzutreiben.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • die Implementierung und Investition der entsprechenden Technologien, deren Errichtung, Installation und Inbetriebnahme, welche direkt mit der Umsetzung der Maßnahme in Zusammenhang stehen,
    • alle Investitionen, die die Faulgasmenge und somit die Methanmenge auf Kläranlagen mit dem Ziel der anschließenden Eigenerzeugung von Strom und Wärme erhöhen können – die Förderung ist technologieoffen.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Durch die Brennbarkeit der bei der Abwasserbewirtschaftung entstehenden Faulgase können diese direkt auf der Kläranlage genutzt werden, beispielsweise in Blockheizkraftwerken. Damit können Sie einen Teil des Strom- und Wärmebedarfs Ihrer Anlage selbst decken.
    • Indem Sie selbst Energie erzeugen, müssen Sie weniger fossile Brennstoffe nutzen und können so Treibhausgasemissionen verringern.
    • Die selbst produzierte Energie hilft Ihnen dabei, Ihre eigenen Betriebskosten zu senken – die Ersparnisse können Sie in einem zweiten Schritt direkt an die Verbrauchenden weitergeben.

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.

  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
    • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
    • sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.

    Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe ab 1. Februar 2025 unter Links und Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag „4.2.7 h) Maßnahmen zur Förderung von klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung – Erhöhung der Faulgasmenge“.

    Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung als PDF-Datei über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF-Datei mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie in der Anleitung.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen Sie diese durch die unterschriftsberechtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Anforderungen müssen bereits im Vorfeld einer möglichen Förderung erfüllt sein?
    Um eine Förderung über die Kommunalrichtlinie zu erhalten, muss bereits eine Faulung auf der Anlage erfolgen.

    Muss eine Potenzialstudie/Machbarkeitsstudie zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
    Nein. Für die Förderung von investiven Maßnahmen für den Förderbereich Punkt „4.2.7 h) Maßnahmen zur Förderung von klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung – Erhöhung der Faulgasmenge“ müssen die Fördervoraussetzungen durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischem Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.

    Sind Maßnahmen zuwendungsfähig, welche die Masse an Klärschlamm und somit die absolute Faulgasmenge erhöhen?
    Nein. Förderfähig sind allein Vorhaben, die die spezifische, also die auf den Einwohnerwert bezogene Faulgasproduktion erhöhen. Durch die Maßnahmen muss die Faulgasproduktion auf mindestens 30 Liter pro Einwohnerin oder Einwohner am Tag angehoben werden.

    Was ist in diesem Zusammenhang unter „Einwohnerwert (EW)“ zu verstehen?
    Der „Einwohnerwert“ bezeichnet den Belastungswert der Kläranlage durch die Schmutzfracht von häuslichem und industriellem Abwasser. Als Referenz dient der chemische oder biologische Sauerstoffbedarf für den Abbau des durch Einwohnende verursachten Abwassers pro Tag. Im Einwohnerwert vereint sich die Anzahl an angeschlossenen Einwohnenden und der durch die Industrie entstehenden Schmutzfracht.

    Gibt es weitere Punkte, die es zu beachten gilt?
    Ja. Der Mehrverbrauch an Energie durch die Anlagen und die Bereitstellung an Energie durch die erhöhte Faulgasproduktion muss mindestens energieneutral sein.

    Sind Maßnahmen zur Co-Vergärung, von zum Beispiel Bioabfällen förderfähig, wenn sie die Faulgasmenge erhöhen?
    Nein, da bei der Co-Vergärung versucht wird vom Abfallsektor ungeeignetes Material über die Faultürme aus dem Abfallregime in das Wasserrecht zu überführen und so einer gezielten abfallwirtschaftlichen Behandlung zu entziehen.

  • Links & Downloads
    Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

    pdf | 318.30 KB

    Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

    pdf | 608.87 KB

  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

    • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
    • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
    • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
    Ihr Ansprechpartner
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH